das Einstiegsamt heißt Kriminalkommissar. Derjenige, der Morde arbeitet in der Mordkommission. Da fängt man seine Laufbahn aber nicht an, weil man als Dienstanfanger ja erstmal Erfahrungen sammeln muss. Ab der Beförderung zum Oberkommissar werden die Chancen langsam besser, jedoch muss zum einen Platz in der Mordkommission sein und zum anderen musst du sehr gut und vor allem gründlich in deinem Job sein.

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Die Polizei darf das, wenn das Handy als Beweismittel für eine Straftat in Betracht kommt. Geregelt ist das in §§94, 98 StPO. Wenn du freiwillig das Handy rausrückst dann ist das nach §94 StPO(Sicherstellung). Wenn es gegen deinen Willen ist, dann nach §94 in Verbindung mit §98 StPO (Beschlagnahme). Gegen die Beschlagnahme kann man Widerspruch einlegen. Das heißt du sagst konkret noch ein Mal, dass du das nicht willst. Und das muss schriftlich (zb Durchsuchungsbericht/ Durchsuchungsprotokoll) festgehalten werden. Dann muss ein Richter innerhalb von drei Tagen prüfen, ob die Beschlagnahme rechtens ist. Dadurch wird dann entschieden, ob die Polizei dein Handy weiterhin behalten und auswerten darf oder ob es wieder auszuhändigen ist. Das Ganze funktioniert auch losgelöst von einem Durchsuchungsbeschluss. In den meisten Durchsuchungsbeschlüssen wie zum Beispiel wegen Raubes, steht zum einen welche Beweismittel konkret gesucht werden, zB benutzte Tatwaffe, Tatbekleiung, Beute, aber auch Formulierungen wie "schriftliche und digitale Aufzeichnungen mit Tatbezug". Dein Handy oder auch sonstige Elektronik könnte dann unter digitale Aufzeichnungen mit Tatbezug fallen, weil du möglicherweise mit deinen Mittätern über Whatsapp die Tat geplant oder darüber geschrieben hast. Deswegen würde das Handy als Beweismittel ausgewertet werden. Sollte dabei festgestellt werden, dass du das Handy in welcher Form auch immer für die Tat verwendet hast, zB um deine Mittäter während der Tatausführung zu steuern etc. dann kann das Handy auch eingezogen werden. Das heißt du verlierst dein Eigentum daran. Genauso darf die Polizei es auch sicherstellen/beschlagnahmen, wenn das Handy aus einer Straftat stammt. Zb du hast es von Jemandem gekauft, der das Handy einem Anderen "abgezogen" hat. An solchen Dingen kann man kein Eigentum erwerben, auch wenn man dafür bezahlt hat und keine Ahnung hatte, dass das Handy aus einer Straftat stammt. Das Geld könntest du dann bei Demjenigen einklagen, der es dir verkauft hat. Wenn du allerdings wusstest, dass das Handy aus einer Straftat stammt oder du für ein neues IPhone 6 nur 50 Euro zahlst, was viel zu billig wäre und dich stutzig machen müsste, dann könntest du eine Anzeige wegen Hehlerei bekommen.

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Hallo, also ich bin gegenwärtig Student im 5. Semester gehobener Dienst in einem norddeutschen Bundesland. Ehrlich gesagt finde ich persönlich den Kriminalistikunterricht (als Teil verschiedener Module eher öde). Vieles erschließt sich schon mit dem gesunden Menschenverstand. Allerdings gibt es auch einige speziell rechtliche Dinge, die man lernen muss, damit man später auch rechtmäßig arbeiten kann und seine Vorgänge unanfechtbar zur Staatsanwaltschaft abgeben udn ggfs. zu möglichen Verurteilungen beitragen kann. Denn man möchte ja letztlich die Schmutzfinger dingfest machen, (die Unschuldigen entlasten) und das geht nur wenn man auch rechtlich sauber arbeitet Letztlich hängt es aber, wie in fast jedem Fach, davon ab, ob der Dozent gut ist. Damit steht und fällt der Krim.-Unterricht an jeder FH der Länderpolizeien.

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Moin, also die Idee mit dem Kampfsport ist generell ja schon mal gut. Du wirst durch sowas im Regelfall selbstbewusster und so auch auftreten. Das könnte für manche schon ein Grund sein Dich nicht als "Opfer" wahrzunehmen und Dir wenns hart auf hart kommen sollte deine Chancen in einer echten Auseinandersetzung verbessern. Da sollte man seine Chancen aber realistisch einschätzen... Ansonsten solltest Du deinen o.g. Lauf-Skill weiter ausbauen, scheint das gesündeste zu sein. Pfefferspray wäre sonst auch ne Überlegeung wert, darf man halt nur nicht auf jeder Party-Meile z.B. Reeperbahn dabei haben, weil dort ein Waffenverbot herrscht.

Also Augen auf, selbstbewusst auftreten, ohne provozierend zu wirken und rechtzeitig eine Strategie aussuchen, wenn der Ärger sich anbahnt.

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Deine Eltern müssen nur mitkommen, wenn Du das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Bist du bereits 14 ist es die Entscheidung der ELtern, ob sie mitkommen wollen. Eltern dabei wären wichtig, wenn das Kind (unter 14 Jahre) dem Anschein nach nicht reif genug ist zu verstehen, worüber es belehrt wird und welche Konsequenzen zB ein Geständnis haben könnte. Allerdings wird die Vorladung an die Personensorgeberechtigten ( im Normalfall die ELtern) adressiert. Die sollen ja auch mitkriegen, dass du n schlimmer Finger bist ;). Sollten allerdings gute Gründe dagegen sprechen, dass sie mitkommen ( wie zB deine ELtern sind Beschuldigte in dem Verfahren) dann bekommt man nen Vertreter vom Jugendamt. Und ganz zur Not, einfach die Nummer des Sachbearbeiters anrufen und fragen. Die sind eigentlich immer ganz korrekt drauf.

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