Darf der Ausbilder die Handys aller Azubis einsammeln?

11 Antworten

ob es offiziel erlaubt ist weiß ich nicht.

ich finde grundsätzlich EINSAMMELN von privaten Gegenständen ein Unding. egal ob arbeitgebenr, ausbilder oder lehrer in der schule.

Befehlen die dinger wegzupacken oder auszuschalten ok, aber einsammeln ist für mich ein NoGo!

goldgrab  17.10.2019, 12:26

warum er darf doch sein recht durchsetzen.

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diefragende76  17.10.2019, 12:28
@goldgrab

ja darf er...falls es tatsächlich offiziel sein Recht ist. Finde ich trotzdem ein Unding. Es ist privater Eigentum!

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warg72  17.10.2019, 12:34
@diefragende76

Dann kannman sein Eigentum ja einfach mal auf Arbeit nicht mitnehmen. Was natürlich für all die kleinen schlaubues UNZUMUTBAR IST *grein*

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diefragende76  17.10.2019, 12:39
@warg72

Solange man die nicht rauspackt oder eingeschaltet lässt, geht es keinem was an was ich in meiner Tasche dabei habe....und wenn es 10 Handys sind!

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So so, ich habe euch größtenteils dran gehalten. Heißt übersetzt also gar nicht.

Dann kann ich schon den Arbeitgeber verstehen wenn er zu solchen Maßnahmen greift.

Aber vielleicht ist dir folgende Maßnahme lieber: Durch die regelmäßige Missachtung der Betriebsanweisung erfolgt eine oder mehrere Abmahnungen, was im Extremfall in der Kündigung des Ausbildungsplatz enden kann.

Dennitolife 
Fragesteller
 17.10.2019, 12:30

Das ist mir schon bewußt aber es ist und bleibt mein Eigentum und solange ich es nicht benutze, kann er es mir nicht abnehmen 🤷‍♂️🤔

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Idris164  17.10.2019, 12:34
@Dennitolife

Dann lass es zuhause, im Spind oder sonst wo... am Schreibtisch hat es nichts verloren

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Jewi14  17.10.2019, 12:35
@Dennitolife

Ach weißt du, wenn es im Spind liegen würde, dann hätte der Chef auch garantiert keine Ambition es dir abzunehmen.

Es doch offensichtlich das ständig bei euch am Handy rumgefummelt wird entgegen der Betriebsanweisung. Aber ich denke mit Abmahnung und fristlosen Kündigung Extremfall scheint ihr wohl doch besser aufgehoben zu sein.

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Dennitolife 
Fragesteller
 04.11.2019, 17:20
@Jewi14

Danke für diesen komplett sin befreiten Kommentar der mir sehr weitergeholfen hat, wenn man keine Ahnung hat dann einfach weiterlesen und nicht irgendeinen Senf darunter schreiben, sie haben absolut keine Ahnung im welchen Zusammenhang das ganze abläuft.

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Also Prinzipiell würde ich sagen nein?
Das ist dein Eigentum und er darf dich höchstens bitten es wegzustecken bzw. dann eben dir eine Verwarnung verteilen, falls du es eben nicht machst.

Dennitolife 
Fragesteller
 17.10.2019, 12:26

Danke

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GanMar  17.10.2019, 12:42
und er darf dich höchstens bitten es wegzustecken

Das kommt auf den Betrieb an. Bei uns verfahren wir nach einem ganz einfachen Prinzip: Wer auf dem Firmengelände mit einem privaten Handy oder Fotoapparat erwischt wird, wird umgehend zum Ausgang geleitet und ihm das erneute Betreten des Geländes untersagt. Bei entsprechendem Verdacht muß er auch die Speicherkarte zunächst einmal zurücklassen.

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hallofabian  17.10.2019, 12:45
@GanMar

Dann ist das Verbot aber auf das ganze Gelände vertreten und nicht nur für die Azubis.

Ein Fotografier Verbot und die Mitnahme der Handys oder anderer elektronischen Geräte damit bin ich auch vertraut. Dann sperrt man eben die Sachen kurz ein und wenn man wieder aus diesem Bereich draußen ist holt man es sich. Aber das hat ja nichts mit dem Ausbilder zu tun, der die Handys einfach einsammeln möchte.

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GanMar  17.10.2019, 12:51
@hallofabian

Aus der Frage geht nicht hervor, daß lediglich Azubis vom Verbot betroffen wären. Allerdings wird erklärt, daß Azubis das Verbot ignorieren.

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hallofabian  17.10.2019, 12:52
@GanMar

Ja okay, das nehme ich eben so an. Ist ja eig. auch logisch.

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GanMar  17.10.2019, 12:54
@hallofabian

Schon okay - bei unzureichender Informationslage werden wir das sowieso nicht aufdröseln können.

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Daran halten sich auch alle "großteils" - also eben doch nicht.

Und wenn gewährleistet ist, dass die Handys in der "Obhut" nicht beschädigt werden. ist es seitens des Arbeitgebers legitim, diese während der Arbeitszeit weg zu schließen.

Es gibt auch Firmen, wo man eigene Kommunikationsmittel GRUNDSÄTZLICH nicht mit aufs Werksgelände nehmen darf,

Er darf natürlich in seinen Räumlichkeiten und bei der Arbeit die Handynutzung untersagen.

Dennitolife 
Fragesteller
 17.10.2019, 12:25

Ich meine ob er es grundlos abnehmen darf?

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DerHans  17.10.2019, 12:29
@Dennitolife

Ist ja nicht grundlos. Anscheinend wurden sie ja trotzdem benutzt.

Wäre es dir lieber, deswegen gekündigt zu werden?

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warg72  17.10.2019, 12:37
@DerHans

Wäre arbeitsrechtlich mit Vorwarnung absolut korrekt.

DANN geht das Geheule los.

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