Darf der Arbeitgeber mich zum Betriebsarzt schicken?

3 Antworten

Er kann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten und dort darum bitten, dass die Arbeitsunfähigkeit überprüft wird, wenn Anlass für Zweifel besteht, dass du nicht arbeitsunfähig bist. Diese Zweifel sind zum Beispiel dann begründet, wenn Arbeitnehmer auffällig häufig, auffällig oft oder auffällig oft an Tagen, die an Wochenenden angrenzen, krank sind.

Zum Betriebsarzt kann er dich schicken, wenn Zweifel daran bestehen, dass du deine Tätigkeit vertragsgemäß und ohne Eigen- oder Fremdgefährdung ausüben kannst. Diese Überprüfung der Eignung fällt unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, wobei immer noch strittig ist, ob diese Anordnung der betriebsärztlichen Untersuchung wirklich möglich ist, wenn sie nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde.

Insgesamt solltest du also allein die Ankündigung schon klar als Hinweis sehen, dass deine Fehlzeiten wohl doch etwas zu oft und zu auffällig wurden - und gründlich überlegen, wie du das zukünftig ändern kannst! Und wenn du tatsächlich "krankfeierst", weil irgendwas am Job nicht passt, dann such dir lieber direkt einen neuen, bevor du dieses Spiel weiter spielst, bis es zur Kündigung kommt oder du dort mit so einem negativen Image gehst, dass du nur ein echt mieses Arbeitszeugnis bekommst (und ja, alles im 3er-Bereich IST mies, denn da lesen zukünftige Arbeitgeber ganz fix heraus, dass dieses Zeugnis offenbar wirklich sehr bewusst gerade so an der Grenze dessen geschrieben wurde, wo keine Klage vor Gericht möglich ist...).

kann er ja Verlangen, machen musst du es natürlich nicht, ist dann aber auch schlecht fürs Verhältnis.

Was er machen könnte wären den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst da einzuschalten und die könnten es dann ggfs. überprüfen (wenn ich nicht nicht irrre)

Luon358  13.02.2023, 16:39

Ich würde mir an deiner Stelle sehr gut überlegen ihn anzuklagen weil kann dann sein das du deinen Job los bist

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Familiengerd  13.02.2023, 19:17
@Frank6188

Habe ich doch glatt überlesen 😳 - wohl deshalb, weil es völliger Unsinn ist 🙄.

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Familiengerd  13.02.2023, 17:04
Was er machen könnte wären den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst da einzuschalten

Das kann der Arbeitgeber nicht.

Hat er begründete Zweifel an der Berechtigung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dann kann er diese der Krankenkasse des Arbeitnehmers vortragen und die Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung beantragen; das tut die Krankenkasse, wenn sie sich den Zweifeln des Arbeitgebers anschließt. Das geschieht allerdings relativ (!) selten, weil alleine schon die ärztliche Bescheinigung ein schwerwiegendes Indiz für eine tatsächlich bestehende Arbeitsunfähigkeit darstellt.

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Luon358  14.02.2023, 14:52

Ups hab nicht gesehen das ich es unter diese Antwort geschrieben hab sry

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Wenn berechtigte Zweifel an der AU bestehen kann der Arbeitgeber dich zum Betriebsarzt schicken.

Wenn du z.B. sehr oft und regelmäßig krank bist ist das durchaus gerechtfertigt.

Simon422 
Fragesteller
 13.02.2023, 16:54

Was wenn ich es ablehne ?

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Familiengerd  13.02.2023, 17:01
Wenn berechtigte Zweifel an der AU bestehen kann der Arbeitgeber dich zum Betriebsarzt schicken.

Nein - wenn der Arbeitnehmer nicht zum Betriebsarzt will (es gibt schließlich die Freiheit der Arztwahl)!

Hat der Arbeitgeber begründete Zweifel an der Berechtigung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dann kann er diese der Krankenkasse des Arbeitnehmers vortragen und die Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung beantragen; das tut die Krankenkasse, wenn sie sich den Zweifeln des Arbeitgebers anschließt. Das geschieht allerdings relativ (!) selten, weil alleine schon die ärztliche Bescheinigung ein schwerwiegendes Indiz für eine tatsächlich bestehende Arbeitsunfähigkeit darstellt.

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