Darf der Arbeitgeber in der Praxis in der ich war anrufen um zu fragen ob ich wirklich da war?

11 Antworten

anrufen darf er, aber dort darf man ihm keinerlei Auskunft geben - außer eben der Auskunft, dass man ihm keinerlei Auskunft geben darf.

Anrufen kann er, aber die Praxis darf keine Auskunft geben.

Darf der Arbeitgeber in der Praxis in der ich war anrufen um zu fragen ob ich wirklich da war?

Ja, der Arbeitgeber kann/darf in der Praxis anrufen und nachfragen, ob du dort gewesen bist. Nachfragen ist an sich gar nicht verboten.

Die Praxis darf jedoch keine Auskunft geben.

ich war krankgeschrieben 2 Wochen & war in einer psychiatrischen Praxis, mein Arbeitgeber hat dort angerufen und gefragt ob ich zu dem Zeitraum da war.

Wobei mir nicht mir nicht klar ist, wieso dein Arbeitgeber in der Praxis anruft? Wenn du eine Krankschreibung aus der Praxis hast, wirst du diese wohl kaum "gefälscht" haben. Wenn die Krankschreibung aber vom Hausarzt ist, erschließt es sich noch weniger.

Klar, auch ich darf da anrufen und nachfragen. Das darf jeder. Und die Angabe, wann du in der Praxis warst, zählt auch nicht zur Schweigepflicht.

Deine Diagnose fällt unter das Arztgeheimnis, und geht den Arbeitgeber nichts an ... außer wenn es für den Betrieb relevant ist.

Aber in dem Fall muss man den Arbeitgeber selber informieren.

Zu fragen ob du beim Arzt tatsächlich einen Termin wahrgenommen hast, sollte möglich sein.