Darf der Arbeitgeber das?
!!Es geht nicht um mich!!
ein Bekannter arbeitet in einem Geschäft (keine Kette) und macht seine Ausbildung dort.
- Chefin hat ihn nicht ausgebildet, hat ihm keine zeit im Geschäft gegeben die praktischen dinge zu lernen (wie z.B. Fräsen) die man nur dort lernen kann und wichtig sind für die Ausbildung und hat allgemein nur gesagt „wenn sie fragen haben kommen sie zu mir“
- Attest: Bekannter ist krank & hat Arbeitgeberin gesagt dass sie den Attest einholen muss weil man den nicht mehr kriegt (seit 01.01.2023 sind ja jetzt die elektronischen Attests im Spiel) sie hat ihn deswegen angeschnauzt und gesagt ist nicht ihre Aufgabe und er muss es machen
- „Unpünktlichkeit“: Er wurde angeschnauzt weil er nicht 5 min früher da ist weil sie ja den Laden um 9 öffnen und deswegen soll er 5 min früher da sein (er kriegt die 5 min nicht gut geschrieben und darf auch nicht 5 min früher gehen)
- Toilette: Sie sieht es als sehr egoistisch dass er auf die Toilette „so oft“ geht und wenn es so weiter geht ist sie gezwungen ihn zu kündigen
- er macht in seiner Pause Hausbesuche bei Kunden, kriegt er auch nicht gut geschrieben
- Krank sein: sie meinte er muss im Betrieb anrufen wenn er krank ist und nur ihr schreiben reicht nicht (Davor war es nicht so, sie war nur wahrscheinlich wütend weil er jetzt sich krank gemeldet hat)
- sie hat ihm „gedroht“ die Anmeldung für die Gesellenprüfung nicht zu unterschreiben wenn sie nicht sieht dass er wirklich sich die Mühe gibt zu bestehen
- jetzt hat sie ihm eine Abmahnung gegeben wegen all dem und es steht in seiner Akte, meine Frage ist darf sie dass? verstößt sie nicht auch gegen ihren Vertrag in dem sie ihn nicht als Ausbilder ausbildet?
3 Antworten
Bekannter ist krank & hat Arbeitgeberin gesagt dass sie den Attest einholen muss weil man den nicht mehr kriegt.
Das ist schlicht falsch!
Der Versicherte selbst erhält allerdings immer noch auf Wunsch einen Papierausdruck seiner AU-Bescheinigung von seiner Arztpraxis.
... und für alles andere wendest Du Dich an die IHK:
bmke2012
25.11.2023, 17:06
@Doklame
Du musst keine AU mehr vorlegen, denn es gilt, wie Du oben schon angemerkt hast:
Arbeitgeber und Steuerberater sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die AU-Daten der Beschäftigten elektronisch von den Krankenkassen abzurufen.
aber
Dass Arbeitnehmer ihren Vorgesetzen unverzüglich über eine Krankheit informieren müssen – daran ändert sich auch mit dem neuen Verfahren nichts.
Würde mal empfehlen einen Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen.
Guter Plan für die Zukunft wäre in die Gewerkschaft einzutreten und kostenlosen Arbeits-Rechtsschutz zu haben.
der bringt bei mini -Firmen null ist so meine Erfahrungen in rund 30 jahren Berufsleben auch im Einzelhandel, mini Firmen. Da sich zeit nah was neues suchen.
ich würde dort keine 5 minute mehr arbeiten um es mal ganz direkt gesagt.
besonders punkt 1,4,5,7,8 geht gar nicht.
oh wusste ich nicht, Danke! Aber ist es als arbeitnehmer pflicht diesen dem arbeitgeber vorzulegen? Oder ist es wirklich so dass der Arbeitegeber diesen bei der Krankenkasse an aller erster Stelle selber einholen muss?