Darf der Arbeitgeber das?

3 Antworten

Bekannter ist krank & hat Arbeitgeberin gesagt dass sie den Attest einholen muss weil man den nicht mehr kriegt.

Das ist schlicht falsch!

Der Versicherte selbst erhält allerdings immer noch auf Wunsch einen Papierausdruck seiner AU-Bescheinigung von seiner Arztpraxis.

https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/entgeltfortzahlung-und-ausgleichsverfahren/eau-die-elektronische-au-bescheinigung/

... und für alles andere wendest Du Dich an die IHK:

https://service.ihk.de/leistung/auszubildende/schlichtungsverfahren-bei-streitigkeiten-aus-berufsbildungsverhaeltnissen-anmeldung

Doklame 
Fragesteller
 25.11.2023, 17:03

oh wusste ich nicht, Danke! Aber ist es als arbeitnehmer pflicht diesen dem arbeitgeber vorzulegen? Oder ist es wirklich so dass der Arbeitegeber diesen bei der Krankenkasse an aller erster Stelle selber einholen muss?

0
bmke2012  25.11.2023, 17:06
@Doklame

Du musst keine AU mehr vorlegen, denn es gilt, wie Du oben schon angemerkt hast:

Arbeitgeber und Steuerberater sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die AU-Daten der Beschäftigten elektronisch von den Krankenkassen abzurufen.

aber

Dass Arbeitnehmer ihren Vorgesetzen unverzüglich über eine Krankheit informieren müssen – daran ändert sich auch mit dem neuen Verfahren nichts.
0

Würde mal empfehlen einen Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen.

Guter Plan für die Zukunft wäre in die Gewerkschaft einzutreten und kostenlosen Arbeits-Rechtsschutz zu haben.

Doklame 
Fragesteller
 25.11.2023, 16:57

Vielen Dank! Wäre wahrscheinlich gut.

0
HesslerITCon  25.11.2023, 16:59

der bringt bei mini -Firmen null ist so meine Erfahrungen in rund 30 jahren Berufsleben auch im Einzelhandel, mini Firmen. Da sich zeit nah was neues suchen.

0

ich würde dort keine 5 minute mehr arbeiten um es mal ganz direkt gesagt.

besonders punkt 1,4,5,7,8 geht gar nicht.