Darf das Jobcenter mein Sparkonto einsehen?

6 Antworten

Nein, aber Du bist unter Umständen ( Mitwirkungspflicht ) verpflichtet Nachweise über Einkommen und Vermögen ( in normalen Zeiten ) in Form von z.B. Kontoauszügen zu erbringen, selber haben sie keinen Zugriff darauf.

Durch Corona gibt es aber zunächst bis 31.12.2021 einen vereinfachten Zugang in den Leistungsbezug, wenn man im Antrag versichert keine erheblichen Vermögen zu haben, dann müssen da zunächst keine Nachweise für Vermögen erbracht werden.

Das würde dann ggf. nur auf evtl. Einkommen ( Zuflussprinzip ) zutreffen, da diese entsprechend im Monat wo es zufließt entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf den Bedarf angerechnet würde.

Erheblich wäre Vermögen derzeit dann, wenn der Antragsteller mehr als 60 000 € und jede weitere zum Haushalt gehörende Person mehr als 30 000 € besitzen würde.

Das dürfen sie nur dann, wenn du einen Antrag auf das Arbeitslosengeld 2 gestellt hast.

Nur wenn du einen Antrag auf arbeitslosengeld 2 gestellt hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Wenn Du Geld von ihnen willst, ja.

Da werden Spar- und Giro- Konto und ggf auch Depot oder was Du sonst so hast, geprüft.

Sonst gibt es kein Geld vom JC.

Wenn Du ALG 2 beziehst oder beantragt hast - selbstverstöndlich.