Darf das Arbeitsamt mich in Zeitarbeitsfirmen zwingen 8?

2 Antworten

Wenn du für deine Ablehnung keinen wichtigen Grund angeben und notfalls auch nachweisen kannst, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Sperre ( ALG - 1 nach dem SGB - lll ) oder eine Sanktion ( ALG - 2 nach dem SGB - ll ) vom Jobcenter geben.

Du bist dann verpflichtet alle legalen zumutbaren Beschäftigungen die deinen körperlichen wie geistigen Fähigkeiten entsprechen anzunehmen bzw.dich auf Angebote mit Rechtsmittelbelehrung zu bewerben.

Im SGB - lll hast du dann evtl.den Vorteil solche Angebote ohne Sperre auf Grund von zu geringem Einkommen abzulehnen.

Gibst du im Internet mal ein ,, Zumutbare Beschäftigung ALG - 1 ", kannst aber auch gleich den § 140 SGB - lll eingeben und wenn du schon dabei bist auch den § 159 SGB - lll, der regelt die Sperrzeiten im ALG - 1 Bezug.

Du musst gar nichts, aber wer ohne wichtigen Grund Stellenangebote ablehnt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Nicht alle Zeitarbeitsfirmen sind schlecht und auch nicht die Job die man dann vermittelt bekommt.

Ich habe einen Facharbeiterbrief und bin in einer bestimmten Lohngruppe aber dort wo ich jetzt eingesetzt bin werde ich übertariflich bezahlt.

Du kannst/ solltest nicht generell so eine Stelle ablehnen,hast doch eine Probezeit und kannst doch auch während einer Beschäftigung weiter nach einer anderen Stelle suchen und Dich bewerben.