BWL OHG Innen und Außenverhältnis

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Durch den Gesellschaftsvertrag ist die oHG gegründet, besteht jedoch zunächst nur im Innenverhältnis, also zwischen den beiden Gesellschaftern. Zu diesem Zeitpunkt wird das Gesellschaftsrecht auf sie angewandt. Im Außenverhältnis jedoch, also gegenüber Dritten, existiert die oHG erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Dann gilt das Handelsrecht.

Innenverhältnis sind die Inhaber untereinander und außenverhältnis ist der Rest der Welt...ist vor allem dann wichtig, wenn es um Vollmachten und deren Einschränkungen geht