Bwl: Kaufmannsarten?

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Ist ein bisschen schwierig, weil sehr umfangreich. Am besten nimmst du dir das HGB zur Hand, und liest dir immer mal wieder die §§ 1-6 durch.

Aufgabe 1 )

Dazu braucht man zunächst die Definition eines gewerbes. Gewerbe ist vereinfacht eine selbständige Tätigkeit, die nicht Freier Beruf, Landwirtschaft oder eigene Vermögensverwaltung ist. Freie Berufe sind z.B. Ärzte und Rechtsanwälte. Die abgrenzung zwischen Freier Beruf und Gewerbe kann aber in vielen Fällen problematisch werden.

a )Autohaus ist aber eindeutig ein Gewerbe.

b) das ist ein bisschen schwierig zu erklären. Wann ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwändig wäre, richtet sich nach dem Gesamtbild der Umstände, in erster Linie Umsatz, aber auch Anzahl der Mitarbeiter und Schwierigkeit der Geschäftsvorfälle. Die grenzen sind nicht genau definert, das ist das Problem an der Sache.
Vielleicht das hier noch einmal duchlesen:
https://bilder.buecher.de/zusatz/35/35506/35506142_lese_1.pdf

Autohaus Klaus Voglemann ist Handwerk, Dienstleistungsbetrieb, da liegt die Umsatzgrenze bei ca. 250.000 Euro. Mit einem Umsatz von 4 Millionen ist eindeutig ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig.

c) Das ist also ein Kaufmann gem. § 1 Abs. 2 HGB. Der muss sich ins Handelsregister eintragen lassen, und die Bezeichnung e.k. mitführen.

Aufgabe 2)

a) Gewerbe

b) kein in kaufm. Weise engerichteter geschäftsbetrieb notwendig

c) Unsinn, die Frage. Sie ist kein Kaufmann, egal welcher Art.