Was ist Höhere Handelsschule?

2 Antworten

Die Handelsschule (2 Jahre) wird in der Regel von Hauptschulabsolventen besucht die den mittleren Schulabschuß (Fachoberschulreife) machen wollen und eine kaufmännische Berufsausbildung anstreben. Diesem Personenkreis bietet sich jedoch alternativ Klasse 10 Haupt- oder Gesamtschule an (nur 1 Jahr !).

Die Höhere Berufsfachschule Wirtschaft (früher: Höhere Handelsschule) wird in der Regel von Realschulabsolventen d.h. Schülern mit mittlerem Bildungsabschluß ohne Qualifikationsvermerk besucht, die noch keine Berufsausbildung machen möchten oder keine finden. Sie führt nach 2 Jahren zum schulischen Teil der Fachhochschulreife und zu wesentlichen besseren Chancen für eine kaufmännische Lehre. Aber Achtung: Für alle die z.B. Lehrer, Jurist etc. werden möchen ist diese Schule eine Nullnummer !! Alternative: Zuerst Berufsausbildung und danach FOS 12+13 oder Kollegschule bzw. Abendgymnasium.

Die höhere Handelsschule ist die Bezeichnung für einen typischen Bildungsgang einer höheren Berufsfachschule auf berufsbildenden Schulen, Berufskollegs (Nordrhein-Westfalen) und Wirtschaftsgymnasien in Deutschland. Das Saarland hat diesen Bildungsgang abgeschafft[1], weil viele Inhalte der höheren Handelsschule sich bei einer späteren kaufmännischen Ausbildung der Absolventen wiederholen.

Die Voraussetzung für eine Aufnahme ist die mittlere Reife. In einigen Bundesländern kann die höhere Handelsschule auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung besucht werden (z. B. Hamburg).

Die höhere Handelsschule hat das Ziel, die Schüler auf alle Berufe im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vorzubereiten. Die höhere Handelsschule kann ein Jahr oder zwei Jahre umfassen: Bei der Zweijährigen wird am Ende der Jahrgangsstufe 12 der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben. Dazu muss eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, sowie je nach Schule in Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen oder Informationswirtschaft erfolgreich abgelegt werden. Weiterhin werden nach der Klasse 12 nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch die „erweiterten beruflichen Kenntnisse“ (EBK) bescheinigt, was für die Schüler interessant ist, die z. B. die Abschlussprüfung auch im 2. Anlauf nicht schaffen. Allerdings sind dann mit dem EBK-Zeugnis keinerlei Studienberechtigungen verbunden.

Zum Erlangen der kompletten Fachhochschulreife (die für den Besuch einer Fachhochschule benötigt wird), ist nach dem Erwerb des schulischen Teils entweder eine Berufsausbildung zu absolvieren oder ein ganzjähriges oder halbjähriges gelenktes Praktikum erforderlich. Es können unter Umständen auch Wehr-, und Zivildienstzeiten anerkannt werden, wenn diese dem fachlichen Schwerpunkt entsprechen. Ob Prüfungen abgelegt werden müssen, variiert von Bundesland zu Bundesland.

Nach dem Verlassen der Jahrgangsstufe 11 werden bereits die beruflichen Grundkenntnisse im kaufmännischen Bereich zertifiziert. Mit dem erfolgreichen Abschluss der höheren Handelsschule kann unter Umständen eine folgende kaufmännische Ausbildung um ein halbes oder um ein ganzes Jahr verkürzt werden; dies hängt jedoch vom Ausbildungsbetrieb ab. Man hat somit eine größere Chance einen Ausbildungsplatz zu erlangen.