Burnout ziehen?

5 Antworten

Moin!

Das ist zum einen gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 StVO eine Ordnungswidrigkeit: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten." Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Regelbußgeld von 10 Euro. Diese kann bei Voreintragungen und/oder Vorsatz aber noch erhöht werden; zumeist verdoppelt auf 20 Euro.

Doch sollte man nicht vergessen, wenn der Burnout nicht wie geplant klappt und stürzt dann und/oder gefährdet dabei andere, kann das auf öffentlichen Verkehrsflächen auch schnell zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr werden und wäre dann eine Straftat (= Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). Wird dabei womöglich sogar jemand verletzt oder noch schlimmer, sind verständlicherweise natürlich auch die Konsequenzen dementsprechend massiver!

Des Weiteren: haben die Reifen nach dem Burnout dann auch nicht mehr die vorgeschriebene Profiltiefe, können diese dementsprechend nicht mehr die notwendige Sicherheit bieten. Daher kosten die abgefahrene Reifen ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Doch dies auch nur solange es mit den abgefahrenen Reifen nicht zu einem Zwischenfall kommt! Schon bei Gefährdung, aber gerade bei einem Unfall steigt das Bußgeld auf 75 oder 90 Euro. Abgefahrene Reifen belegt der Bußgeldkatalog außerdem immer mit einem Punkt in Flensburg. Und - je nachdem wie abgefahren die Reifen sind - kann sogar gleich sofort die unmittelbare Weiterfahrt untersagt werden!

Zudem gibt es dann üblicherweise wg. der Reifen eine Mängelkarte in der angegebenen Frist der TÜV aufgesucht werden muss (liegt je nachdem, was evtl. bei der ja quasi schon herausgeforderten Gelegenheit der Inaugenscheinnahme noch festgestellt wird, meist zwischen "sofort" und "binnen 14 Tagen").

Naja, und wenn es durch die entstehende Hitze zu einem übermäßigen Gummi-Abrieb oder im Worst Case sogar zu Schäden am Asphalt kommt, kann Dir eine Reinigung bzw. Reparatur von Straßenschäden von der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden.

Wegen all der möglichen Konsequenzen frage ich mich (selbst sportliche Bikerin) immer wieder, was für ein "geistiger Tiefflieger" das womöglich ist, der glaubt, es wäre ja sooooo cooool sich mit so etwas im öffentlichen Straßenverkehr zu profilieren! Langen die Fähigkeiten nicht, das - wenn es unbedingt sein muss - vor anderen Bikern legal auf privatem Grund zu machen ohne ausgelacht zu werden???

Vor kurzem ist übrigens ein eigentlich sehr gut trainierter Biker in unserer Gegend, der das auch im öffentlichen Straßenverkehr gemacht hat, weggerutscht, wurde dann gegen eine Schilderstange geschleudert und hat sich dabei dann das Genick gebrochen.

Ich wette, das war von ihm nicht eingeplant, ist aber makabererweise ein gutes Beispiel dafür, was für fatale Konsequenzen so etwas frei nach "Hey, ich kann das aber wirklich!!!" haben kann...

Trotzdem schönes WE noch!

wölfin

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Bikerin mit 'ner rassigen 1000er

Antworten wurden schon gegeben,

hier bei uns werden eher vor dem Kreisverkehr, die Zebra-Streifen mit Burn-outs verdreckt, wenn das wer sieht, dann wirds teuer. :-)

Nein das ist eine OWi und gilt als unnötiges hochdrehen des Motors. Wird glaub mit 10€ belangt.

Frag mich nur nebenbei, was es dir bringt, dich zum Affen zu machen...sowas finde ich einfach nur pubertär. Aber mit einer Geldstrafe kommst du davon.