Bundeswehr Truppenwechseln?

3 Antworten

§ 23q Zulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung
(1) Soldaten, die im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung verwendet oder für eine solche Verwendung ausgebildet werden, erhalten eine Zulage in Höhe von 50 Euro monatlich. Die Zulage wird nicht neben einer Stellenzulage nach Nummer 4 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes gewährt.
(2) Der Anspruch entsteht frühestens mit dem Tag des Dienstantritts.

Aus dem Bundesbesoldungsgesetz.

Von welcher der beiden Einheiten du dich versetzen lassen möchtest ist erstmal gar nicht so wichtig. Wichtiger ist was deine Personalbearbeitende Stelle dazu sagt.

Auch wenn ich die Versetzung vom Wachbataillon heraus als geringer einschätzen würde, einfach weil die selbst schon nie genug Leute haben.

Versetzungsgesuch einreichen und abwarten. Die Entscheidung treffen andere.

Du kannst und musst einen Verwendungswechsel beantragen. Dieser Antrag ist auf dem Dienstweg einzureichen, das bedeutet, dass dein Disziplinarvorgesetzter dazu eine Stellungnahme schreibt, und auch der nächsthöhere, bevor der Antrag die personalbearbeitende Dienststelle erreicht. Sind die Stellungnahmen der Vorgesetzten nicht befürwortend positiv, hat der Antrag kaum Chancen auf Genehmigung. Es ist also gut, wenn man vorher seinen Disziplinarvorgesetzten „auf seine Seite ziehen kann, und er dann das Gesuch befürwortet.

Dein Personalamt als letzter Entscheidungsträger wird aber den Antrag höchstwahrscheinlich ablehnen, weil es genügend andere Bewerber gibt.