Bürgergeld was würde passieren?

4 Antworten

Doch natürlich werden die Leistungen eingestellt, wenn man auf die Aufforderung zur Mitwirkung nicht reagiert.

Es macht Sinn, die Aufforderung auch mal komplett zu lesen, da steht das nämlich drin :)

Man würde Dir über kurz oder lang die Leistungen entziehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

natürlich können die das. Das nennt sich dann nicht Sanktion, sondern Versagung aufgrund fehlender Mitwirkung

Wenn Du auf nix reagierst geht man davon aus, daß Du nicht mehr dort wohnst wo Du laut Antrag lebst (eventuell sogar verstorben bist) und somit ist das Bürgergeld nicht mehr auszuzahlen.

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