Büchervorlesung youtube?

2 Antworten

Es ist in der Regel nicht erlaubt, auf YouTube Videos hochzuladen, in denen ein Buch vorgelesen wird, ohne die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers. Das Vorlesen eines Buches wird als "öffentliche Wiedergabe" betrachtet und fällt unter das Urheberrecht. Wenn du also ein Buch vorlesen und das Video auf YouTube hochladen möchtest, musst du die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers einholen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel, die sogenannten "Fair Use"-Ausnahmen. Fair Use erlaubt es, urheberrechtlich geschütztes Material in bestimmten Fällen zu verwenden, ohne die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers einzuholen. Eine solche Verwendung könnte zum Beispiel die Verwendung von Material zu Zwecken der Kritik, der Parodie oder der Berichterstattung sein. Ob eine bestimmte Verwendung unter das Fair Use-Recht fällt, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab und muss im Einzelfall beurteilt werden. Wenn du unsicher bist, ob du ein Buch auf YouTube vorlesen darfst, solltest du dich an einen Anwalt wenden oder dich an YouTube wenden und nach Hilfe fragen.

Eine generelle Antwort auf deine Frage gibt es nicht. Ich würde allerdings davon ausgehen, dass die allermeisten von den Kanälen gegen das Urheberrecht verstoßen.

Grundsätzlich gilt: Der Autor der Geschichte ist Urheber von diesem (§ 7 UrhG). Er hat unter anderem das Recht zu bestimmen, ob und in welcher Form seine Werke veröffentlicht werden (§ 12 I UrhG). Der Autor darf also entscheiden, ob es ein Hörbuch zu seinem Werk geben soll oder nicht. Darüber hinaus darf er auch noch entscheiden, wer das Recht hat, sein Buch in ein Hörbuch zu verwandeln.

Ich gehe sehr stark davon aus, dass die meisten Leute auf YouTube keine Erlaubnis haben, das Buch vorzulesen und zu veröffentlichen. Gerade bei "richtigen" Büchern, die man in der Buchhandlung findet, ist es mehr als unwahrscheinlich, eine solche Erlaubnis zu kriegen, da die Autoren mit ihren Werken Geld verdienen wollen. Ich gehe aber tatsächlich davon aus, dass selbst bei freizugänglichen Werken von Hobbyautoren sich nicht unbedingt die Mühe gemacht wird, nachzufragen, obwohl es auch hier Pflicht wäre.

Eine weitere Möglichkeit, dass ein solcher Kanal nicht gegen das Urheberrecht verstößt, ist dass die Werke nicht mehr darunter fallen. Das Recht erlöscht allerdings erst siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Diese Möglichkeit besteht also nur bei sehr alten Werken. Ein YouTube-Kanal auf dem man die Werke von Shakespeare vorgelesen bekommt, wäre zum Beispiel unproblematisch.