Brüder haben den Eltern das Haus abgekauft Und nun soll einer ausbezahlt werden. Höhe der Schenkungssteuer?

Hoegaard  24.05.2024, 15:47

Was heißt übernommen? Lebten die Eltern da noch?

Traudl704 
Fragesteller
 24.05.2024, 16:07

Ja, die leben auch heute noch. Waren selbstständig und um den Verkauf einzelner Whg. zu verhindern, wurden alle Verbindlichkeiten zusammengefasst und das Haus den Kindern“verkauft“

4 Antworten

Sehr geehrte Fragestellerin!

Ich gehe bei der Beantwortung Ihrer Frage davon aus, dass das Haus in den letzten 3 Jahren ausschließlich von den Eltern der Brüder unentgeltlich oder entgeltlich bewohnt worden ist.

Wenn ein Bruder sein Anteil an den anderen Bruder zum Verkehrswert veräußerte, dann würde eine Einkommensteuerschuld auf seinen Veräußerungsgewinn und eine Grunderwerbssteuerschuld auf den Kaufpreis entstehen. Ihre Angaben reichen nicht aus, um konkrete Steuerlasten zu ermitteln.

Eine Erbschaftsteuerschuld würde dabei allerdings nicht entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Steuerberater seit 2023

Solange die Eltern leben fällt auch keine Erbschaftssteuer an.

Hatte bzw habe selbst nen sehr ähnlichen Fall:

Es kommt erstmal darauf an wie genau der Besitz über ging? Zb direkte Übertragung, richtiger Kaufvertrag o.ä.

Sind sie gemeinsame Eigentümer müssen sie sich lediglich selbst auf einen Auszahlungsbetrag einigen, Verbindlichkeiten sollten natürlich berücksichtigt werden.

Das Erbrecht spielt eine Rolle, wenn innerhalb von 10 Jahren ab Verkaufs-/ Übertragungsvertrag die Eltern sterben. Bis dahin gilt, bei „vorzeitigem“ Tode eines oder beider Elternteile (je nachdem ob und wie etwas in einem Testament geregelt werden soll), nimmt die Auszahlungssumme um 10% pro Jahr ab

Zb:

  • Die Eltern C und D sind als gemeinsame Eigentümer eingetragen.
  • Die Brüder A und B bekommen das Haus mit einem Wert von 200k am 1.6. 2024 übertragen.
  • Sie einigen sich mit den Eltern als Dank jeder 10k zu geben (ist alles freiwillige Einigung)
  • Es gibt kein Testament oder Nachlassregelungen der Eltern.
  • Das Haus inkl. aller damit verbundenen Verbindlichkeiten in Höhe von 50k stehen jetzt zu je 50% im Eigentum und verpflichtend von A und B.
  • Die Eltern haben nun auch kein „direktes“ Mitspracherecht mehr.
  • A möchte jetzt aussteigen und sich von B ausbezahlen lassen. Das hat für sich nichts mehr mit der Übertragung zu, sondern ist rechtlich ein neuer eigener Geschäftsfall.
  • B muss jetzt bedenken, dass er dann alleinig für Eigentum inkl. bestehender Schulden verantwortlich ist.
  • Und dann wird einfach ein Betrag ausgemacht und ein Kaufvertrag aufgesetzt. A verkauft seinen Anteil für 50k. Zu guter letzt wird noch A aus dem Grundbuch rausgenommen.

Nun noch das evtl „indirekte“ Wirken der Eltern, wo das Erbrecht wieder ne Rolle spielt.

  • nach 6 Jahren versterben beide Eltern
  • Bemessungsgrundlage wird jetzt der ursprüngliche Gesamtwert der Immobilie sein 200k
  • Um A nach dem Erbrecht auszubezahlen werden 6 Jahre x 10% vom Gesamtwert abgezogen. 200k- 6x20k=80k
  • Dieser Wert muss nach dem Recht geteilt und somit 40k an A ausbezahlt werden.
  • Hat A seine Anteile im Vorfeld veräußert, werden diese ebenfalls gegengerechnet. 50k-40k=-10k
  • Somit stünden B rechtlich noch 10k von A zu.

Die Übernahme etwaiger aufgekommener Notarkosten bspw werden ebenfalls in den Verträgen geregelt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schenkungssteuer wuerde nur theoretisch bei einem Verkauf anfallen, falls der Verkauf ungewoehnlich guenstig war und unter Bekannten/Verwandten stattfand. Dann wuerde das FA theoretisch genauer pruefen. Ansonsten ist das ein normaler privater Verkauf.

warum Erbschaftssteuer?
ist jemand gestorben das derjenige etwas erbt?

wenn man von den Eltern etwas erbt, dann hat man einen Freibetrag von jeweils 400.000 € von jedem Elternteil, aber in deinem geschilderten Fall sehe ich kein Erbe,


Traudl704 
Fragesteller
 24.05.2024, 16:09

Sorry, ich habe den falschen Begriff verwendet. Es muss natürlich Schenkungssteuer heißen und nicht Erbschaftssteuer, das war irreführend.

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Hoegaard  24.05.2024, 16:16
@Traudl704

Was wurde denn "geschenkt"? Was für eine "Übernahme" war das? Oder stehen die Brüder gar nicht im Grundbuch?

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Schubert610  24.05.2024, 16:17
@Traudl704

die Brüder haben das Haus doch den Eltern abgekauft und den Kredit übernommen, da wurde auch nichts geschenkt.

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Traudl704 
Fragesteller
 24.05.2024, 16:30
@Schubert610

ja schon. Aber jetzt drei Jahre später möchte ein Bruder aus dem Konstrukt aussteigen und der andere Bruder soll ihn auszahlen. Fällt da irgendeine Art der Steuer an?

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