Braucht eine mietwerkstatt einen ölabscheider
Braucht eine mietwerkstatt einen ölabscheider?
5 Antworten
Hallole zusammen
An jedem Platz oder Ort wo an Fahrzeugen geschraubt wird ist ein Ölabscheider
gesetzlich vorgeschrieben. Wo kein Kläger
ist auch kein Richter was bei bei privaten Flächen gilt aber in Gewerblich genutzten Räumen ist es eine Verordnung die der Abnahme der Raumes vorausgehen muß.
Wenn was passieren sollte sind Strafbefehle von fünfstelliger Höhe üblich und werden auch erteilt. Die höhe ist regional unterschiedlich aber unter 10 T Euronen ist nix zu machen und die Zahlt nicht die Versicherung. Kann bis zu 25tEuro gehen plus den Schaden der schnell mal die Hunderttausend erreicht.
Du verlierst auch bei Nichteinhaltung dieser Verordnung den Vollen Schaden selber den Haftpflichtversicherer von Gerwerberäumen oder Firmen ( auch Mietwerkstätten) haben das im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen drinnstehen. Bin selber Gebranntes Kind daher die Info. Joachim
Auf jeden Fall, willst ja wohl auch Ölwechsel und Motorreparaturen dort machen
wenn du eine Abflusslose Werkstatt hast brauchst du kein Öl Abscheider, hast du aber Abflüsse Bodeneinläufe und Ausgüsse in der Werkstatt dann musst du ein Öl-Abscheider haben, du kannst auch alle Abflüsse Rückbauen und dauerhaft verschließen um dem aus den weg zu gehen, Am besten du fragst ein Fachkundigen zB. http://www.jutzy-haustechnik.de/hausanschluss.htm
Gruss petert63
wenn ölhaltige Abfälle anfallen, dann wird sie es brauchen
Ja natürlich, ohne gibt es keine Betriebsgenehmigung.
Ölabscheider findet man auch bei der ASAG: www.asag-umwelttechnik.de/oelabscheider.html
Man findet hier aber auch kostenlose Infos zur Rechtssicherheit bei Entwässerung und dem Umweltschutz.
Ich würde nach Firmen suche, welche das Behördenmanagement, Generalinspektionen und Dichtheitsprüfung nach DIN EN 858, Teil 1 und 2 ... anbieten.