Braucht der Arbeitgeber zum Überweisen den Kontoinhaber?
Ich arbeite demnächst das erste Mal auf 520 € Basis. Nun muss ich Unmengen an Daten angeben, darunter logischerweise auch Kontodaten. Nun ist meine Frage, ob es reicht, dass ich BIC, IBAN, Steuer-ID, Kontonummer, Bankleitzahl und den Namen der Bank angebe, da das Konto nicht mir, sondern meiner Mutter gehört. Ebenfalls existiert kein Kästchen für den Kontoinhaber.
3 Antworten
Also eigentlich müsste es reichen wenn IBAN angegeben wird. Dem Arbeitgeber sollte es egal sein wem das Konto gehört
Wird Zeit fürn eigenes Konto, oder?
der Name wird bei der Überweisung sowieso nicht überprüft. Ob das alles so erlaubt ist, weiß ich nicht. theoretisch ist es hundepfui Geldgeschäfte auf seinem Konto für andere zu machen. Aber in der Konstellation…
Natürlich braucht das Lohnbüro den Namen des Lohnempfängers auf der Geldanweisung ! Ist das auf Mama-Konto hast du keinen Anspruch darauf.
ist das so sauschwer ein eigenes konto zu eröffnen ?
gibt auch jugendkonten! man muß nur mit dem bankleiter reden .
Naja, bin noch nicht volljährig und würde dies in vier monaten werden. Und jetzt noch eine Unterschrift von meiner Mutter und meinem Vater der sonstwo ist, und von dem ich wohl nur per Gerichtstermin eine Unterschrift bekommen würde lohnt sich da nicht.