Brauche ich den 1. Hilfe Kurs für den Autoführerschein nochmal machen, wenn ich bereits einen A1 Führerschein habe?
Ich habe im Jahr 2017 den A1 Führerschein gemacht und möchte jetzt den B197 machen. Nun ist die Frage, brauche ich für die Anmeldung beim Straßenverkehrsamt einen erneuten 1. Hilfe Kurs belegen?
4 Antworten
Nein, brauchst du nicht.
Schon seit dem Jahre 2015 gilt die Vorschrift, dass 9 UE zu absolvieren sind.
Da du den Kurs zwei Jahre später gemacht hast, hat er bereits unter Beachtung dieser Vorschrift stattgefunden und ist somit lebenslang gültig.
Dennoch empfiehlt es sich, ihn alle drei Jahre zu wiederholen.
Viel Erfolg beim FS.
LG
Der FS hat den Kurs nach eigenem Bekunden im Jahre 2017 absolviert, also zu einem Zeitpunkt, als bereits Erste Hilfe Kurse angeboten wurden, die neun UE umfassen und deren Bescheinigung unbefristet gilt.
Der FS schreibt in seiner Frage nicht, er hätte nur eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" vorzuweisen (die nicht mehr gelten würde), sondern schreibt explizit "Erste Hilfe".
In dem von dir verlinkten Artikel und dort unter "Auf was kommt es aber nun an" findet sich unter 11a.§19: (Zitat):
11a. § 19 (Weitergeltung von Bescheinigungen über lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe)
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gelten bis zum Ablauf des 21. Oktober 2017 bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.“ (Zitatende) eine Streichung der "lebensrettenden Sofortmaßnahmen", jedoch nicht bei "Erster Hilfe", denn die Bescheinigungen über die Teilnahme an Erste Hilfe Kursen mit ihren neun UE gelten unbefristet weiter.
LG
Nein, der wird ja nicht ungültig.
Du musst nicht - aber niemand wird es Dir verbieten (oder etwas dagegen haben), wenn Du trotzdem noch einmal zur Auffrischung Deiner Erster-Hilfe-Kenntnisse an einem solchen Kurs teilnimmst.
Für die Anmeldung des B197 brauchst du keinen neuen Ersten Hilfe Kurs, der aus 2017 reicht aus.
Sorry, aber diese Vorschrift gilt seit 2019.
https://www.drherzog.de/nochmal-neuer-erste-hilfe-kurs-nach-entzug/