Brauch ich als ein Kleinunternehmer eine Verbraucherschlichtungsstelle?
Hi Leute, wenn ich z.B einen kleinen Onlineshop habe, wo ich Produkte durch Dropshipping verkaufen möchte, brauche ich dann eine Verbraucherschlichtungsstelle? Das stand auf https://www.existenzgruender.de/DE/Unternehmen-fuehren/Recht-Vertraege/Allgemeine-Geschaeftsbedingungen/inhalt.html und ich frage mich, ob ich nun verplichtet bin in meinen AGB auf eine solche Hinzuweisen und wenn ja, wie kann ich eine erstellen und mich bei einer anmelden
2 Antworten
Du musst den Kunden nur darüber informieren wenn du mehr als 10 Angestellte hast. Bei 10 oder weniger bist du nicht verpflichtet darauf hinzuweisen. https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/__36.html
Du bist nicht dazu verpflichtet, das steht aber auch in Deinem Link:
Unternehmen müssen auf ihren Webseiten und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Kunden darüber informieren, ob und ggf. über welche Schlichtungsstelle sie am Schlichtungsverfahren teilnehmen.
Wenn Du nicht an der Streitschlichtung teilnehmen willst, dann musst Du das in Deinen AGB deutlich machen.
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Einen Gewerbeschein sowie fundiertes kaufmännisches Wissen (Impressumspflicht, Widerruf, Gewährleistung, Haftung, Steuern, Versicherungen etc.) Deinerseits setze ich mal voraus.