Brauch ich als ein Kleinunternehmer eine Verbraucherschlichtungsstelle?

2 Antworten

Du bist nicht dazu verpflichtet, das steht aber auch in Deinem Link:

Unternehmen müssen auf ihren Webseiten und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Kunden darüber informieren, ob und ggf. über welche Schlichtungsstelle sie am Schlichtungsverfahren teilnehmen.

Wenn Du nicht an der Streitschlichtung teilnehmen willst, dann musst Du das in Deinen AGB deutlich machen.

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Einen Gewerbeschein sowie fundiertes kaufmännisches Wissen (Impressumspflicht, Widerruf, Gewährleistung, Haftung, Steuern, Versicherungen etc.) Deinerseits setze ich mal voraus.