Bogensehne beschädig?

1 Antwort

Wenn die Sehne noch in den ersten 14 Tagen nach Abschluss des Online-Geschäft ist kannst du eine Reklamation oder dein Geld zurück Verlangen. Schreib einfach den Anbieter an und erklär das Problem


Hjalti  13.05.2025, 15:13

Das kann man auch noch länger, wenn es sich um mangelhafte Ware handelt.

Hjal2010  13.05.2025, 15:15
@Hjalti

Bei online Geschäften ist es aber in den ersten 14 Tagen ratsam weil danach der Anbieter sich weigern kann.

Hjalti  13.05.2025, 15:23
@Hjal2010

In den ersten 14 Tagen hat man bei Onlinekäufen ein generelles Widerrufsrecht, egal ob da jetzt was kaputt ist oder es einem schlicht nicht (mehr) gefällt, man es sich sonstwie anders überlegt hat.

Anders, wenn was kaputt ist. Da greift die Gewährleistung und diese gilt für den VK bei Neuware 2 Jahre, innerhalb dieser Zeit muss er, wenn denn nun ein Mangel vorliegt, heißt in dem Fall die Bogensehne ist tatsächlich kaputt oder nicht richtig verarbeitet, nachbessern: reparieren oder gegen ein intaktes Produkt austauschen. Im ersten Jahr muss der Käufer nicht mal nachweisen, dass er das Produkt bereits defekt erhalten hat. Der Anbieter kann sich also keineswegs weigern. Trotzdem ist natürlich immer besser, direkt zu reklamieren wenn was nicht in Ordnung ist, als zu warten.

Hjal2010  13.05.2025, 15:24
@Hjalti

Er kann aber auch auf Beweise bestehen das der Käufer es nicht gefälscht hat.

Hjalti  13.05.2025, 15:29
@Hjal2010

Nein. Im ersten Jahr liegt die Beweislast komplett beim Verkäufer, nicht beim Käufer. Der Käufer muss da gar nichts, sondern der VK muss den Beweis erbringen, dass die von ihm verkäufte Ware frei von Mängeln ist und war, ansonsten muss er wie gesagt nachbesser: reparieren, umtauschen oder dann auch Geld zurück, wenn da Nachbessern erfolglos war.

Hjal2010  13.05.2025, 15:33
@Hjalti

Wenn die Nachbesserung 2 mal erfolglos war kriegst du entweder dein Geld ein anderes Gerät oder Gutscheine im Wert von dem Betrag den du gezahlt hast.

Hjalti  13.05.2025, 15:39
@Hjal2010

Im Prinzip richtig, aber Gutscheine nur, wenn der Käufer damit einverstanden ist. Will der lieber seine Kohle wieder haben, darf der VK dies nicht umgehen in dem er statt dessen Gutscheine ausgibt.

Hjal2010  13.05.2025, 15:40
@Hjalti

Alles in allem sollte er die Sehne lieber noch umtauschen

Hjalti  13.05.2025, 15:42
@Hjal2010

Kenne mich da leider 0 aus, ob das bei dieser Sehne tatsächlich ein Schaden ist, aber ja - mit einer direkten Rückgabe ist der Käufer hier sicher besser bedient, wenn ihm das komisch vorkommt.