Blutabnahme während Arbeitszeit?

6 Antworten

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Ohne eine akute Erkrankung muss der Arbeitnehmer versuchen, den Arzttermin in seine Freizeit zu legen. Das geht aber nicht immer. Ein persönlicher Verhinderungsgrund liegt auch vor, wenn die ärztliche Versorgung während der Arbeitszeit medizinisch erforderlich ist, zum Beispiel bei einer Blutabnahme morgens im nüchternen Zustand, oder wenn die Sprechstunden des Arztes ausschließlich in der Arbeitszeit des Arbeitnehmers liegen und ein Termin außerhalb der Arbeitszeit nicht vereinbart werden kann. Dann muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ebenfalls bezahlt freistellen.

Nachdem diese Termine ausschließlich während Deiner starren !! Arbeitszeit stattfinden können muss der AG Lohnfortzahlung leisten. Und im Nachhinein kann nicht gefordert werden, dass Du diese Fehlzeiten "reinarbeitest".

Ja, Du musst die Zeit wieder einarbeiten, aber da es sich ja zum Glück nur um eine kurze Zeit handelt, ist das "Nachsitzen" hoffentlich nicht allzu lang.

Alles Gute

Du könntest jedes mal 1/2 Tag Urlaub nehmen.

Da Du nicht arbeitsunfähig krank während dieser Zeit warst ,bzw.bist,

der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist,den Arztbesuch als Sozialleistung zu vergüten,kommt nacharbeiten natürlich in Frage.

Lohnabzug kannst Du aber anfragen,wenn Du nicht nacharbeiten möchtest.

Normalerweise vereinbart man solche Termine so, dass man praktisch nach 5 Minuten wieder aus der Praxis heraus ist. Und wenn alle Stricke reißen lässt man eben für die aufgelaufene Zeit einen Urlaubstag anrechnen.