Blue Media GmbH - Anwaltsschreiben?
Hallo zusammen,
Ich habe ein Anwaltsachreiben der angeblich die Blue Media GmbH vertritt.
Angeblich soll ich eine Mitgliedschaft abgeschlossen haben. Hab ich aber nicht!
Wie verhalte ich mich am Besten?
Grüße
2 Antworten
Beispiel und ausgewählte Auszüge aus der Original Quelle:
Mahnung der Blue Internet Media GmbH (EOOD) für eine Mitgliedschaft auf dem Portal WhatsFun
Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Blue Internet Media GmbH (EOOD) für eine Mitgliedschaft auf dem Datingportal WhatsFun (whatsfun.date). Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er tun?
Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus meinem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Blue Internet Media GmbH (EOOD) aus Lugano (Italien) ereignet hat.
Forderung der Blue Internet Media GmbH (EOOD) für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf dem Onlineportal "WhatsFun"
Einer meiner Mandanten erhielt plötzlich und unerwartet ein Mahnschreiben der Blue Internet Media GmbH (EOOD) aus Lugano in Italien.
Das Schreiben war mit „WhatsFun“ und „Mahnung“ überschrieben und stellte eine Gesamtforderung in Höhe von 94,90 Euro auf.
In dieser Mahnung teilte die Blue Internet Media GmbH (EOOD) mit, dass es sich bei dem Betrag um eine offene Forderung aus „WhatsFun“ handeln würde. Hierzu teilte die Blue Internet Media GmbH (EOOD) die Kundendaten meines Mandanten auf WhatsFun mit, wie das Bestelldatum, den Username, die IP-Adresse, die Kundennummer etc.
Zusammen mit diesen Angaben machte die Blue Internet Media GmbH (EOOD) darauf aufmerksam, dass mein Mandant auf die vorherigen Mitteilungen und Hinweise nicht reagiert habe und der offene Mitgliedsbeitrag noch nicht beglichen sei. Hierzu nannte die Blue Internet Media GmbH (EOOD) meinem Mandanten ein Datum, bis zu diesem der offene Betrag überwiesen werden müsse.
Mein Mandant konnte diese Forderung nicht zuordnen, denn ein Vertrag mit der Blue Internet Media GmbH (EOOD) oder eine Mitgliedschaft auf „WhatsFun“ war meinem Mandanten unbekannt.
Es stellt sich aber heraus, dass der erst 14-jährige Sohn meines Mandanten dafür verantwortlich gewesen sein könnte.
Dieser hatte sich vor kurzem auf einer anderen Online-Datingplattform angemeldet.
Als mein Mandant davon erfuhr informierte er den Betreiber der Plattform über die Minderjährigkeit seines Sohnes.
Daraufhin ließ der Betreiber die Forderungen stornieren.
Möglicherweise handelte es sich auch bei dem jetzigen Mahnschreiben um eine Aktion seines Sohnes.
Weiter in der kompletten Quelle:
https://www.kanzlei-hollweck.de/mahnung-blue-internet-media-gmbh-eood-whatsfun/
Solltest du selbst noch minderjährig sein, sind deine Erziehungsberechtigten der erste Ansprechpartner um "da wieder raus zu kommen", vor allem dann, wenn die 14 tägige Frist für den schriftlichen Widerruf dieses Vertrags schon abgelaufen sein sollten.
Aha, und was soll das für eine Firma sein, diese Blue Media GmbH? Haben die eine Adresse, eine Telefonnummer, eine Mailadresse oder eine Website? Oder gar eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder eine Handelsregisternummer? Wenn ja, dann würde mich diese Details interessieren. Genauso wie der Anwalt, der dir geschrieben hat. Der wird ja wohl kaum ohne Absender geschrieben haben.