Blitzer Zuständigkeit?

1 Antwort

Die Mitarbeiter arbeiten entweder bei den städtischen Ordnungsämtern bzw. -behörden oder auch als Regierungsangestellte bei den jeweiligen Kreispolizeibehörden.

In den Ausschreibungstexten wurde folgendes gefordert:

Formelle Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung
  • - im Kfz-Bereich
  • - als Berufskraftfahrer
  • - in der Fototechnik
  • - in einer vergleichbaren Tätigkeit
  • mit bereits beruflichen Erfahrungen.
  • Gültiger Führerschein der Klasse B

Wünschenswerte Voraussetzungen/Kompetenzmerkmale

Technisches Verständnis, handwerkliches Geschick, Vorerfahrungen im Bereich Geschwindigkeitsmessverfahren und deren Auswertung werden zudem vorausgesetzt.

Ferner werden erwartet

  • - Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, didaktische Fähigkeit im Umgang mit dem Bürger/der Bürgerin
  • - Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
  • - Durchsetzungsvermögen und Selbstsicherheit
  • - Teamfähigkeit
  • - Grundkenntnisse der gängigen Office-Programme
  • - Hohe Bereitschaft zur Fortbildung in Eigeninitiative
  • - Bereitschaft zu Dienst in wechselnden Schichten und an Wochenenden bzw. Feiertagen

Also eigentlich alles kein Hexenwerk. Aber Erfahrung und eine ausbildung sollte man schon haben.