Blitzableiter?

3 Antworten

Hey,

Das Haus gehört deinem Vermieter und der ist zuständig für den Blitzableiter.

Nicht du als Mieter bist dafür zuständig.

Er darf es nicht verlangen und dir dürfen durch die Ablehnung keine Nachteile entstehen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus

Für Wohngebäude is kein Blitzableiter vorgeschrieben. Wenn der Eigentümer meint , dass sein Haus diesen Schutz dennoch haben muss, dann fällt das in sein Ressort und natürlich auch die Kosten für seine Extravaganz.

Super Frage.

Cool von deinem Vermieter, was willst du jetzt genau wissen?

Falls du wissen willst wer das eigentlich zu zahlen hat, dafür ist der Vermieter zuständig.