Bis wann muss ich den Zählerstand meinem Vermiter geben?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du gibst ihm einfach den Zählerstand von heute. Du musst auch nicht zusätzlich die Tage bis heute zahlen, wie behauptet wurde. Es gibt einen Abrechnungszeitraum und der wird immer spätestens zum Stichtag abgerechent. Wenn das z.B. der 31.12. war, dann werden die 4 Tage runter geschätzt. Dementsprechend gibt es keine Abweichung beim Zählerstand. Das funktioniert auch mit einem Zählerstand, der viel später abgelesen wurde.

Man sollte sich nur eben an die 30 Tage Frist halten, weil sonst eine Rechnung mit einem geschätzten Zählerstand erstellt wird. Diese kann korrigiert werden, aber es bedeutet halt wieder Aufwand für den Versorger und Rennerei für dich oder den Vermieter, was man durch eine zeitnahe Abgabe vom Zählerstand vermeiden kann. Nicht mehr und nicht weniger.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1,5 Jahrzehnten bei einem Grundversorger angestellt.

evamc 
Beitragsersteller
 04.01.2025, 07:56

Danke, das hat mir definitiv weiter geholfen:)

Dern Zählerstand bekommt Dein Lieferant, da täte ich mich nicht auf den Vermieter verlassen.

Zumindest die Rechnung genau kontrollieren, ob die Ablesewerte passen.

Alles Gute für 2025.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jetzt hab ich das leider vergessen und mir ist das heute erst eingefallen. Würde das nich gehen, wenn man das ein paar Tage danach macht? 

Ja, das geht noch. Aber mache es so schnell wie möglich. Also gleich jetzt.

Lieber einen Stand vom 04. Januar als gar keinen Stand zum Jahreswechsel. Das ist bei so wenigen Tagen ja noch kein Beinbruch. Aber die Abweichung aufgrund von Schätzungen und Rückrechnungen wird um so größer je länger Du es verbummelst.

Der Vermieter braucht ja irgend einen Wert.
In der Regel

  • "welcher Zähler" (also Zählernummer),
  • Zählerstand
  • und Ablesedatum

da er das entweder weitermelden muss (an den Stromanbieter) oder weil er den für sich selber zur Berechnung Deiner Nebenkosten benötigt.

Gar keine Stand zu melden ist hingegen keine Option. Das Problem verschwindet nicht, wenn Du es ignorierst. Schlimmstenfalls wird der Wert dann halt geschätzt anhand eines deutlich zu spät abgelesenen Standes, den Du aber genauso melden musst. Um die Arbeit kommst Du also nicht herum. Und alle Anderen sind sauer auf Dich, weil sich wegen Dir die ganze Abrechnung verzögert..

Und stelle Dir eine Erinnerung ins Smartphone, mit jährlicher Wiederholung, damit Du es zukünftig pünktlich machst (kannst ihn ja fragen, ob er lieber 15. Dezember haben will oder Ende Dezember oder was genau).

Ein paar Tage früher oder später ist überhaupt kein Ding.

Quelle: Über 20 Jahre Mieter. Seit 16 Jahren Vermieter.

Einfach den aktuellen Stand geben