Bin ich verpflichtet meinem Arbeitgeber den Namen meines Ehegatten mitzuteilen?

7 Antworten

ELStAM (elektronische Lohnsteuerkarte) ist das elektronische Verfahren, mit der Dein Arbeitgeber vom Finanzamt über den aktuellen Status seiner Mitarbeiter/-innen informiert wird. Der Name Deines Ehemannes gehört definitiv nicht zu den Datensätzen, die übermittelt werden.

Was die Verpflichtung zur Nennung des Namens Deines Ehemannes angeht, hängt nur das Damokles-Schwert über Dir, dass es Dein Chef auf anderen Wegen erfährt. Dann gerätst Du vermutlich in erhebliche Erklärungsnot. Als Arbeitgeber würde ich das in einem solchen Fall als Illoyalität werten.

Auf Anhieb fällt mir nicht ein, warum du deinem Arbeitgeber den Namen deines Ehemannes melden müsstest. Du darfst dann natürlich die Heiratsurkunde nicht vorlegen.

Porkupine 
Fragesteller
 22.10.2015, 09:53

Dann eine verbundene Frage: soll ich eigentlich gesetzlich die Heiratsurkunde vorlegen?

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wedsawetrtzg  22.10.2015, 09:58
@Porkupine

Die Heiratsurkunde musst du zur Änderung der Steuerklasse vorlegen. Aber das machst du ja beim Finanzamt. Und mit der neuen Steuerklasse hast du auch deinem Arbeitgeber gegenüber die Hochzeit nachgewiesen.

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Dein Arbeitgeber muss nur Deinen Familienstand wissen, also nur, dass Du verheiratet bist. Aber auch nur, wenn sich Deine Steuerklasse ändert, also musst Du nur diese Änderung mitteilen. Ich denke, es würde auch reichen, das dem Finanzamt mitzuteilen....

Mir fiele eigentlich nur ein Grund ein, weshalb dein Arbeitgeber den Namen deines Ehemannes braucht: Wenn es um die betriebliche Altersversorgung geht. Angenommen, du stirbst, dann hätte dein Mann ja Anspruch auf eine Witwerrente, eben auch aus der Betriebsrente. Und dazu muss man den Namen des Begünstigten kennen.

Aber vielleicht reicht es ja auch, wenn er dann mit dem Totenschein ankommt und die entsprechende Zahlunng beantragt. Alles rein hypothetisch und hoffentlich noch sehr weit weg.