Bin ich verpflichtet eine Klassenfahrt zu machen?

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Grundsätzlich gilt übereinstimmend in allen länderspezifischen Gesetzen: Die Teilnahme an Klassenfahrten sind Pflicht. Jedoch ist in besonderen Ausnahmefällen eine Befreiung von der Teilnahme möglich und zumutbar.
Aber je nachdem wird man dann wahrscheinlich in Paralelklassen den Unterricht mitmachen müssen, sollte eine Befreiung genehmigt werden.
Allerdings muss man natürlich von Wandertagen (Ohne Übernachtung) und Klassenfahrten (Mit Übernachtung unterscheiden, denn da gibts verschiedene Regelungen.
Der Wandertag ist eine Verpflichtende Schulveranstaltung und es besteht Teilnahmepflicht.
Bei einer Klassenfahrt mit Übernachtung sieht es schon etwas anders aus.
Hier können weder Lehrere noch Schüler/innen zur Teilnahme an einer Klassenfahrt verpflichtet werden. Da bei Nichtteilnahme die Schulpflicht nicht umgangen werden kann, müssen die Schülerinnen und Schüler, die nicht mitfahren, in der Zwischenzeit am Unterricht einer anderen Klassen teilnehmen.

Es gilt als Teilnahme am Unterricht. Wer also nicht mitfährt, hat ersatzweise in einer Parallelklasse am Unterricht teilzunehmen.

Denn: auch auf einer Klassenfahrt lernt man etwas dazu. Da heißt es nicht nur: Freizeit, Ausruhen und so. Nein. Da ist ebenfalls etwas vorbereitet.

Du " musst" schon mal gar nichts, sondern hast die Wahl zu Parallelunterricht.

So habe ich das immer gehandhabt.

Und wenn alle Stricke reißen, bist am Tag der Abfahrt halt krank.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist gleichzusetzen mit Schulbesuch - also Pflicht.

Ich denke er meint; "Du musst...weil wir dich sonst vermissen würden." Und das ist bestimmt wahr.

Aber wirklich gezwungen werden kannst du nicht.