Bin ich Schuld, wenn ich unwissend ein gestohlenes Fahrrad gekauft habe?

13 Antworten

Da nützt dir auch deine Unwissenheit nix. Strafgesetzbuch (StGB) § 259 Hehlerei: 

Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sogar der Versuch ist strafbar. Der Hehler wird genauso bestraft wie der Stehler. Das Fahrrad bist du natürlich auch los.

Du wirst zwar mit keinen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, aber das Fahrrad und der Kaufpreis sind dann weg.

Nein. Du musst das Fahrrad wieder weggeben, aber wenn Du unwissend warst, also gutgläubig, ist das alles, was Dir droht.

Das kommt darauf an was Du für das Fahrrad bezahlt hast und was es tatsächlich wert war. Wenn Du z. B. für ein Fahrrad 100 € bezahlt hast, dieses aber 1000 € wert war kannst Du nicht behaupten das Du Dir nichts dabei gedacht hast. In einem solchen Falle musst Du Dich davon überzeugen das der Verkäufer das Fahrrad auch rechtmäßig besitzt (Kaufvertrag). Solltest Du 800 € für da Rad bezahlt haben ist es eben ein Schnäppchen gewesen. Trotzdem musst Du es wieder rausrücken und kannst Dich dann an den Verkäufer halten um Dein Geld zurück zu bekommen.

Du musst halt einfach beweisen können dass du es unbewusst bzw. ohne es zu wissen gekauft hast. Meistens reicht es aber auch wenn du vor gericht glaubwürdig erscheinst und auf jeden fall den verkäufer verklagst damit du dein geld wiederbekommst weil das fahrrad wird die polizei konfiszieren