Bin ich schuld wenn ein fremdes auto unbefugt auf meinem privatparkplatz beschädigt wird?
Hallo, ein fremder hat ohne mein Wissen auf meinem Privatparkplatz geparkt. Ich wollte mit dem Rad aus der Garage, die elektrisch von innen bedienbar ist. Also ist das Garagentor draußen gegen das Auto geknallt.. Dieses hat vorne nun Kratzer. Der Besitzer will mir den Schaden nun anlasten.. ich habe von innen aber ja kaum durch die Wände sehen können das da ein auto steht.. auf meinem privaten Parkplatz.. nun meine frage.. bin ich nun schuld und muss für den Schaden aufkommen?
5 Antworten
Auszug aus einem RA-Artikel
..... ohne den Bereich vor dem Garagentor gänzlich einsehen zu können, handelt schuldhaft und haftet für den Schaden an einem vor dem Garagentor unberechtigterweise stehenden Fahrzeug.....
und das Urteil dazu:
Wer als Fahrzeugführer während der Fahrt ein Garagentor mittels Fernbedienung öffnet, ohne den Bereich vor dem Garagentor gänzlich einsehen zu können, handelt schuldhaft und haftet für den Schaden an einem vor dem Garagentor unberechtigterweise stehenden Fahrzeug. Jedoch ist dem Fahrer des vor dem Garagentor stehenden Fahrzeuges ein Mitverschulden in Höhe von 40 % anzulasten.
AG Velbert,Urt. v.29.11.2019–17 C 475/18
zum Urteil? Ist das ein Unterschied? Wenn der Bereich nicht eingesehen werden kann, ist es ein Risiko das Tor einfach so zu öffnen, händisch/per Funk von innen oder per Funk von außen. Und eine absolute Schuld gibt es nicht, vor allem keine absolute Aussage zu einem solchen Fall. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung, daher sind Diskussionen um das "wenn" und "wie" sinnlos, es gibt nur eine ungefähre Richtung. Und die besagt hier, beide sind schuld, der eine durch seine Handlung offenbar etwas mehr als der Falschparker. Gegebenenfalls kann man das mit einem entsprechenden Schild "Vorsicht, Garantentor schwenkt aus" zugunsten des Verursachers noch etwas mildern, aber auch das wäre eine Einzelfallentscheidung.
So einfach wird das nicht sein. Im Zweifel muss ein Gericht klären, ob eine Gefahrenhaftung besteht oder ob Du die entsprechende Sorgfalt hat vermissen lassen. Melde das Deiner Haftpflicht-Versicherung. Die wird den Anspruch prüfen und gegebenenfalls abwehren.
Das hängt davon ab, ob sie mit den Falschparker hätten rechnen müssen.
Ob dem so ist, kann man so pauschal nicht sagen, das hängt zum einen von den örtlichen Gegebenheiten ab zum anderen ob dort regelmäßig Leute falsch parken.
Falls sie eine Privathaftpflichtversicherung haben, ist es natürlich dieser zu melden, die prüft auch, ob ein Hauftungsfall vorliegt.
Naja, du hast eine Sorgfaltspflicht beim Öffnen des Tores. Da könnte ja auch ein Mensch verletzt werden, der sich dort befindet. Wenn du nichts siehst, wenn du ein Schwingtor öffnest, musst du vorher nachsehen.
So sehe zumindest ich das.
Der Besitzer will mir den Schaden nun anlasten..
Dann solltest du ihm vielleicht klar machen, dass du in dem Fall nicht auf eine Besitzstörungsklage verzichten wirst.
Wer als Fahrzeugführer während der Fahrt ein Garagentor mittels Fernbedienung öffnet, ohne den Bereich vor dem Garagentor gänzlich einsehen zu können,