Bin ich noch Berufsschulpflichtig?18?
Hallo, ich bin 18 Jahre alt geworden, bin ich dennoch berufsschulpflichtig? Ich habe mich vor ein paar Monaten Jahr bei einer berufsschule angemeldet für das nächste Schuljahr. Da ich eh 18 geworden bin und eh Umziehen werde in ein anderes Bundesland, brauche ich doch nicht dahin zu gehen oder?
Bitte um perfekte Antwort, danke :)
4 Antworten
Das kommt aufs Bundesland an. In BW beispielsweise ist man auch dann ausbildungs- und damit berufsschulpflichtig, wenn die Ausbildung über das 18. Lebensjahr hinaus geht. Auch wenn Du, sagen wir mit 19, in diesem Bundesland eine Ausbildung beginnst, bist Du wieder schulpflichtig.
Üblicherweise ist es so, dass die Schulpflicht mit dem Schuljahr endet, in dem man 18 geworden ist. Bist Du also in der Berufsschule und Dein Geburtstag liegt vor dem Ende des Schuljahres, endet Deine Schulpflicht mit dem Schuljahr. Beginnt das Schuljahr am 1. Sept. und Du hast am 2. Sept. oder später Geburtstag, musst Du das volle Schuljahr noch mitmachen. Aber wie gesagt, die Regelungen unterscheiden sich etwas von Land zu Land.
Ob Du wegen eines Umzugs in ein anderes Bundesland die Berufsschule beenden kannst, weiß ich nicht. Vermutlich ist das eine individuelle Entscheidung. Wenn die Berufsschule erst beginnt und Du bist schon 18, musst Du nicht mehr dort hin.
Gruß Matti
Du bist 9-10 Jahre schulpflichtig ( je nach Bundesland )
Danach gelten 3 Jahre Berufsschulfplicht (in der Regel)
Also ja!
Doch das stimmt jedenfalls in NRW
Wenn du noch 17 bist oder auch jünger muss dich eine Berufsschule nehmen weil du noch eine Schulpflicht hast
Wenn du jedoch schon volljährig bist dann muss dich keine schule zwangsläufig annehmen da man keine Schulpflicht mehr hat
Es schert sich ja dann auch keiner mehr drum ob du die schule dann auch besuchst oder nicht
Das einzige was passieren kann ist das man einen Verweis kriegt
Nein, bist du nicht. Aber du solltest fair sein und den Platz absagen. So kann den ein anderer Nutzen - und freut sich vielleicht darüber.
Nein bist du nicht
Er/sie ist schon 18 also keine Pflicht mehr