Bild in den Lebenslauf?

1 Antwort

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) legt fest, dass Arbeitgeber im Lebenslauf kein Bewerbungsbild von dir verlangen dürfen. Allerdings ist ein ungeschriebenes Gesetz, dass Bewerber ohne Bild etwas zu verheimlich haben und somit weniger Chancen bekommen.