Bezahlt Krankenkasse bei kurzfristiger Beschäftigung?

2 Antworten

In kurzfristigen (geringfügigen) Beschäftigungsverhältnissen besteht Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung und damit auch kein Krankengeldanspruch.

katerinaptrv 
Fragesteller
 25.04.2024, 09:38

Okay, Dankeschön.

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Sofern Du nicht sozialversicherungspflichtig beschätigt bist, hast Du meiner Kenntnis nach keinen Anspruch auf Krankengeld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
katerinaptrv 
Fragesteller
 25.04.2024, 09:38

Danke 👍

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