Bezahlt Krankenkasse bei kurzfristiger Beschäftigung?
Hallo, ich bin für 16 Tage bei einer kurzfristigen Beschäftigung angemeldet (steht auch so im Vertrag). Nun bin ich total krank, komme nicht mal aus dem Bett geschweige denn zur Arbeit. Ich weiß das der Arbeitgeber erst dazu verpflichtet ist diese Tage zu decken wenn ich 4 Wochen gearbeitet habe, aber mein Vertrag ist sowieso nur für 2 Wochen also ist mir dies gar nicht möglich. So nun die Frage übernimmt meine Krankenkasse daher die Tage an denen ich krankgeschrieben bin, oder hab ich in dieser Situation einfach Pech?
lg
2 Antworten
In kurzfristigen (geringfügigen) Beschäftigungsverhältnissen besteht Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung und damit auch kein Krankengeldanspruch.
Sofern Du nicht sozialversicherungspflichtig beschätigt bist, hast Du meiner Kenntnis nach keinen Anspruch auf Krankengeld.