Ist es möglich nach der Vollendung einer kurzfristigen Beschäftigung ende des Monats im nächsten Monat die nächste Beschäftigung anzugehen?

1 Antwort

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung hast du keine Verdienstgrenze von 520 Euro und sie hat auch keine Auswirkungen auf einen dauerhaften Minijob.

Du könntest beides sogar gleichzeitig haben.

Du kannst im Juli mit dem Minijob starten.