Beurlaubung aus der Schule?

4 Antworten

Nein kann man nicht.

Dadurch dass du dich weiter an der Schule angemeldet hast, hast du auch eine entsprechende Anwesenheitspflicht.

Klar kannst du dich "selbst entschuldigen" - aber für nen Urlaub beurlauben is nicht. Kommts raus, kann es sein dass du fliegst.

Nein. Die allgemeine Schulpflicht ist nicht zu verwechseln mit der Schulpflicht, die daraus resultiert, dass man an der Schule angemeldet ist.

Wenn Deine Schulpflicht erfüllt ist, kannst Du Dich von der Schule abmelden, ansonsten hast Du die Pflicht, zu erscheinen.

Das gilt so für Niedersachsen, das wird in anderen Ländern aber nicht großartig anders sein.

Deine Schulpflicht dauert, zumindest in NRW, wenn du keinen Ausbildungsplatz hast, bis zum Ablauf des Schuljahrs, in dem du 18 wirst.

Für einen Urlaub sicher nicht.