Also in Libre Office gibt es die Funktion „aufrunden“.

Wenn die 40,4 in Zelle A1 steht, dann kannst Du dafür in einer weiteren Zelle =AUFRUNDEN(A1) eintragen.

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Eigentlich Übertragungsfehler, aber das ist meiner Meinung nach einfach ein Flüchtigkeitsfehler bei der Termumformung.

Es ist auch offensichtlich, dass das fehlende x hier immer „mitgedacht“ wurde, da ansonsten ja -3-6,25 noch weiter zusammengefasst worden wäre. Ich finde es auch fragwürdig, beide Zeilen mit „f“ zu kennzeichnen, weil es sich ja um denselben Fehler handelt.

Ich weiß natürlich nicht, worauf sich die dargestellte Bewertung insgesamt bezieht, aber sollte das der einzige Fehler gewesen sein, finde ich 2/4 Punkte hart bewertet, da es sich aus den oben genannten Gründen um einen offensichtlichen Schreibfehler handelt.

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Nein. Die allgemeine Schulpflicht ist nicht zu verwechseln mit der Schulpflicht, die daraus resultiert, dass man an der Schule angemeldet ist.

Wenn Deine Schulpflicht erfüllt ist, kannst Du Dich von der Schule abmelden, ansonsten hast Du die Pflicht, zu erscheinen.

Das gilt so für Niedersachsen, das wird in anderen Ländern aber nicht großartig anders sein.

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Wenn Du diese Box in eine quadratische Kiste legst, dann bleibt in jeder Ecke ein kleines gleichschenkliges, rechtwinkliges Dreieck „aus Luft“ übrig.

Die Hypotenuse eines solchen Dreiecks ist 7, die Länge seiner Schenkel kriegt man dann mit dem Satz des Pythagoras raus. Damit bekommt man dann wiederum den Flächeninhalt dieser vier Dreiecke raus.

Die Kantenlänge der quadratischen Kiste ist außerdem 7 plus zwei solcher Schenkel, mit dieser Information bekommt man die Grundfläche des Quadrats, von der man zur Lösung der Aufgabe nur noch die vier Dreiecke subtrahieren muss.

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Neun. Die Mutter, die sieben Mädchen und deren Bruder.

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Die Widerlegung der Existenz eines Gottes ist kein Problem. Dazu genügt es, wie ein Mathematiker vorzugehen.

Ein Mathematiker knöpft sich für eine Aussage die Eigenschaften vor und beweist oder widerlegt sie. Viele Religionen behaupten folgendes:

  1. Gott ist unendlich und allmächtig und gerecht
  2. Der Mensch erhält Gottes Gnade, wenn er sich aus freien Stücken für ihn entscheidet

Schlussfolgerung:

Wenn Gott allmächtig ist, kennt er schon heute die Zukunft. Daraus folgt, dass die Zukunft schon heute festgelegt ist, der Mensch kennt diese Zukunft zwar nicht, aber Gott kennt sie. Daraus folgt, dass der Mensch nicht frei in seinen Entscheidungen ist. Daraus folgt, dass Gott nicht vom Menschen fordern kann, sich für ihn frei zu entscheiden. Daraus folgt, dass Gott nicht der von Menschen gefassten Definition von Gerechtigkeit genügen kann. Daraus folgt, dass die Definition von Gott falsch sein muss.

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Bei Schulrechtsfragen ist die Angabe des Bundeslandes und der Schulform hilfreich.

In Niedersachsen am Gymnasium ist man mit einer Fünf (andere Fächer besser) versetzt. Mit einer Sechs oder mit mehr als einer Fünf bleibt man sitzen.

In besonderen Konstellationen kann man mit einer Sechs oder mit zwei Fünfen ausnahmsweise doch versetzt werden, aber dazu muss die Klassenkonferenz einen Ausgleich durch bessere Fächer beschließen, und die Konferenz ist auch nicht verpflichtet, dies zu tun.

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wenn ich in die koche gehe denke ich stehe ich oben und ins Wohnzimmer laufe kommt es mir vor als würde es „bergab“ gehen genauso im Flur ??

Das ließe sich doch leicht objektiv prüfen (Wasserwaage, Murmeln, ...) ?

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Wenn in der rechten Hand kein Item ist, das das Ereignis mit Mausklick auslöst, dann wird das Item in der linken Hand verwendet. Wer kennt nicht die Enderperle in der linken Hand, während man mit der rechten Hand mehr Brote essen will, als man trägt?

Ansonsten mit F die Items zwischen den Händen tauschen.

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Die Angabe des Bundeslandes bei Schulfragen ist immer hilfreich.

Zur Sache: Mir ist selbstverständlich bewusst, dass man es auf „Gute Frage“ nicht immer ganz genau nimmt mit der Grammatik, aber wenn dieser Text (ungeachtet der Rechtschreib- und Zeichenfehler) mit fünf Kasusfehlern in 13 Zeilen wirklich von einem fünfzehnjährigen Gymnasiasten verfasst wurde, dann wird dieser spätestens in der Oberstufe massive Probleme bekommen.
Die Wiederholung eines Schuljahres ist kein Weltuntergang, und mit knapp 16 in eine 8. Klasse zu kommen, ist natürlich nicht schön, aber auch nicht wirklich ein Problem. Die Frage ist aber am Ende, welches Ziel Du Dir setzt: das Abitur zu versuchen mit dem damit verbundenen Risiko oder an der Gemeinschaftsschule mit höherer Wahrscheinlichkeit einen Abschluss zu erreichen und dies deutlich früher?

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Meine Kontakdaten wollten sie haben zum Abgleich mit der Vodafon sowie meine Bankverbindung um sicher zustellen das ich kein Schufaeintrag habe aus welchen Gründen auch immer.

merkste selber, oder?

Schufa-Auskünfte werden doch nicht anhand der Kontonummer erhoben. Du könntest doch noch zig andere Konten haben.

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Das Zeugnis ist nicht bombig, aber für einen Achtklässler doch in Ordnung.

Das letzte, was Du tun solltest, ist die Schuld bei anderen zu suchen (Unterrichtsentfall, Lehrer war in Elternzeit usw.) und auf andere zu verweisen ("also Jan, Hein und Klaas sind auch so schlecht").

Überlege Dir, in welchen Fächern Du Verbesserungspotenzial hast, und woran eventuell schlechte Arbeiten gelegen haben (zu spät angefangen zu lernen, das falsche gelernt, zu viel am PC gehangen usw.). Mache Dir dann einen Plan, wie Du Deine Leistungen verbessern kannst.

Damit kannst Du zu Deinen Eltern gehen, und damit vermutlich vermeiden, dass sie Dich "umbringen". Aber Du glaubst doch selbst nicht, dass die von Dir eine Waschlappen-Nummer, dass andere Schuld haben und so weiter, akzeptieren werden?

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Das sieht eigentlich aus wie ein Abwasserschlauch eines Gerätes. Dass er in die Wand läuft, kommt mir aber komisch vor. Steht im Nebenraum vielleicht noch eine Waschmaschine oder ein Trockner mit eigener Abwasserleitung oder sowas?

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Ja, die einzelnen Noten werden in irgendeiner Form (z.B. durch vorlesen oder projizieren) bekannt gegeben, aber nur in Ausnahmefällen ausführlicher besprochen. Und ja, die gewählten Konferenzvertreter (Eltern, Schüler) kennen dann diese Noten.

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Es heißt, dass die Person sich Mühe gegeben hast, so gut sie es eben konnte. Es bedeutet aber nicht, dass die Person mit ihren Bemühungen auch erfolgreich war. Vielmehr muss man das so verstehen, dass die Person sich zwar sehr bemüht hat, aber meistens erfolglos geblieben ist. Sonst würde nämlich nicht das Bemühen, sondern die erfolgreiche Arbeit erwähnt.

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Ich nehme aufgrund Deines Nutzerprofils an, es geht um eine Präsentation in der Schule.

Den Blick von der Zielgruppe abzuwenden, ist immer ein Fehler. Der schlimmste Fehler ist, sich für den Vortrag Notizen zu machen. Eine gute Präsentation hat Medien z.B. eine Powerpoint-Präsentation), die nicht nur den Vortrag ergänzen (aber nicht ersetzen), sodnern die den Vortragenden durch die Präsentation führen: Er sieht die Folie und sofort fällt ihm ein, was er sagen will.

Wenn die Folien den Vortrag nur ergänzen, aber nicht ersetzen, dann steht fast kein Text auf den Folien. Für jedes Wort auf einer Folie sollte man im Vortrag eine halbe Sekunde Schweigen einkalkulieren.

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Ganz ehrlich, diese Geschichte klingt nicht sehr glaubwürdig.

Normalerweise steht in Klassenarbeiten genau da, was man tun soll. Es gibt immer wieder Schüler, die stellen während der Klassenarbeit Fragen, was sie in dieser oder jener Aufgabe tun sollen, und stören damit ihre Mitschüler, die sich auf die Arbeit konzentrieren wollen. Lehrer hassen das, weil jeder dieselbe Chance haben soll, ungestört zu arbeiten.

Dass Schüler wissen wollen, ob sie die Fragen mit abschreiben sollen, habe ich schon erlebt. Dass Schüler aber wissen wollen, ob sie auf die gestellten Fragen auch antworten sollen, habe ich noch nicht erlebt.

Oder habe ich etwas an Deinem Text falsch verstanden?

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Bei Schulrechtsfragen ist die Angabe des Bundeslandes hilfreich...

In Niedersachsen hat man mit Eintritt in die Oberstufe automatisch den Erweiterten Sekundarabschluss 1 erworben. Die Schulpflicht beträgt jedoch 12 Jahre, d.h. da Du Dich offenbar in Jahrgangsstufe 12 befindest, müsstest Du definitiv sofort einen Ausbildungsplatz (mit Berufsschulpflicht) bekommen. Ein halbes Jahr chillen und erst zum "regulären" Termin im Sommer beginnen, geht also nicht.

In Niedersachsen kann man außerdem am Ende von Jahrgang 12 den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben, wobei es auch hier auf Unterkurse ankommt, aber es zählen zumindest nicht mehr alle Fächer. Es kann sich also lohnen, das halbe Jahr noch durchzuziehen und danach zusammen mit einem FSJ (oder sowas) die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule zu erwerben.

Letztendlich solltest Du Dich dringend in der Schule beraten lassen, die können Dir für Dein Bundesland die beste Auskunft erteilen.

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