Besuchszeiten mit dem Kind?

2 Antworten

Das Umgangsrecht ist in erster Linie etwas was ihr zwischen euch ausmacht.

Wenn du der Meinung bist, dass ihr nun eine Regelmäßigkeit da rein bringen wollt, dann rede mit ihm. Das Jugendamt wäre ohnehin nur Vermittler, wenn ihr euch nicht einigen könnt.

Normalerweise geht man von alle 2 Wochen das Wochenende aus, halbe Ferien und noch 1 - 2 Nachmittage die Woche.

Und nein: du hast keine Handhabe den Umgang zu verbieten, weil dir seine neue Frau nicht zusagt. Es sei denn, sie würde das Kindeswohl massiv gefährden. Ändert aber auch nichts daran, dass er das Kind zu sehen bekommt.

Du solltest an dein Kind denken, welches ein Recht auf den Umgang mit dem Vater hat. Und bei gemeinsamen Sorgerecht und wahrgenommenen Umgangsrecht werdet ihr noch lange viel miteinander zu tun haben. Also solltest du deine Befindlichkeiten hinten anstellen und einen vernünftigen Weg mit ihm finden.

Mache ihm Vorschläge und legt das Ganze dann schriftlich fest. So hat auch Jeder gleich eine Planungssicherheit.

 ... wie liefe das jetzt ab wenn ich mit dem Jugendamt in Kontakt trete wegen Besuchszeiten ?

Warum willst Du aus einer funktionierenden (?) beiderseitigen Lösung etwas ändern.

er lebt mit einer anderen Frau

... aus Eifersucht?

Erschreckend, dass man nicht als Mutter sondern als eifersüchtiges Wesen agieren will /muss.

Hättest Du einen anderen Partner, würdest Du Dir jegliche Kritik daran verbieten und der Vater hätte das klaglos hinzunehmen.

Werde doch erwachsen und löse Dich von solch unwürdigen Mütter-Spielen.