Bestellungen von Aliexpress von den Steuern absetzen?

2 Antworten

Mit der Steuer hat das nur insoweit zu tun, als deine Einkäufe natürlich auch bei Anwendung von § 19 UStG eine Betriebsausgabe darstellen, und somit deinen Gewinn mindern. Die Einkäufe gehören also vollständig in der Buchführung und damit in der Anlage EÜR erfasst.

KoraVanBerg 
Fragesteller
 04.08.2021, 15:13

Also heißt das ja, da ich die Einzelteile für mein gewerbe benötige

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FordPrefect  04.08.2021, 15:28
@KoraVanBerg

Jein. Es wirkt sich auf den Gewinn, nicht auf die Steuern aus. Und versteuert wird nur der Gewinn.

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KoraVanBerg 
Fragesteller
 04.08.2021, 15:31

Ok also sprich

Gewinn aus erwerb - Ausgaben vom Einkauf = das was man am ende hat?

Und kann ich da nun aus fern ost etwas bestellen und die ausgaben in der Steuererklärung angeben

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FordPrefect  04.08.2021, 15:33
@KoraVanBerg

Das passt schon eher. Jede betriebliche Ausgabe - und dazu gehört natürlich auch das, was du angekauft hast zur Verarbeitung bzw. Weiterverkauf - mindert deinen Gewinn. Und nur der fließt am Ende in deine EStE ein.

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KoraVanBerg 
Fragesteller
 04.08.2021, 15:58

Und wenn man dann gar nix verkauft bekommt, hat man nur ausgaben gemachten. Also minus? 😅

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FordPrefect  04.08.2021, 16:05
@KoraVanBerg

Dann erstellt das FA im Rahmen der EStE einen Verlustvortrag, den du in den kommenden Jahren mit den dann hoffentlich anfallenden Gewinnen verrechnen kannst.

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KoraVanBerg 
Fragesteller
 04.08.2021, 16:13

Ok

Das bringt mich schon mal sehr weiter. Vielen lieben dank

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Nur die Einfuhrumsatzsteuer, in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben.

KoraVanBerg 
Fragesteller
 04.08.2021, 15:14

Ich bin neuling was das angeht, ich habe erst seit kurzem ein Kleingewerbe, das heißt nun genau?

Bitte kein hate jetzt 😐

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FordPrefect  04.08.2021, 15:30

Nein. Als nichtvorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer mit § 19 UStG ist auch die EUSt nicht als VSt anrechenbar, nur als BA.

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buma1978  04.08.2021, 15:47
@FordPrefect

Mit Kleinunternehmerreglung natürlich nicht, dann gibt es aber auch keine Umsatzsteuervoranmeldung.

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