Bekommt man eine sperre wenn man in der ausbildung kündigt?
Hallo,
Brauche dringend Hilfe. Bin in der ausbildung zur konditoreifachverkäuferin 18jahre alt und zur Zeit in der 15+2 schwanger. Die ausbikdung mache ich seit 1.10.2014 komme aber mit der chefin gar nicht klar. Sie weiß seit 8wochen das ich schwanger bin was ihr egal ist. -Ich muss alleine arbeiten kann kaum trinken essen auf klo oder meine pause machen. Das aber auch schon vor der schwangerschaft aber seitdem ich es halt bin habe ich auch mit Schwindel zu kämpfen was ich ihr auch gesagt habe das ich nicht alleine arbeiten kann sie meinte dazu nur "ja und woher soll die Arbeitskräfte her bekomme ich habe auch noch andere Probleme " Wir sind im Betrieb die chefin eine Aushilfe die nicht immer kann sie hat Kinder eine azubine die im Moment im Urlaub ist und ich. -Außerdem muss ich schwer heben z.B. 2palatten Milch mit jeweils 12liter drinen wenn ich sag das darf ich nicht wegen ss sagt sie "entweder tragen Sie das oder sie können gehen " Ich halte das da echt nicht mehr aus ich bin seit 3wochen krankgeschrieben wegen Schwindel chefin ist deswegen angepisst und ehrlich gesagt trau ich mich da nicht mehr hin. Ich fühle mich von der wirklich gemobbt und würde gerne kündigen habe aber Angst vor der sperre da ich ja ss bin brauche ich das Geld. Was kann ich tun?
Liebe grüße und danke
7 Antworten
Da du erstens in der Ausbildung und zweitens Schwanger bist, gehörst du zu einer besonders geschützten Gattung. Deine Chefin ist natürlich angepisst, weil sie genau weiß, dass du demnächst ganz ausfallen wirst und sie dich weiter bezahlen müsste. Aber die muss selbstverständlich auf deinen Zustand Rücksicht nehmen.Du könntest also die Sache einfach mit Krankenschein aussitzen, aber scheinbar möchtest du das ja nicht. Was ich nicht herauslesen kann, ist in welchem Lehrjahr du bist und ob du die Lehre fertig machen möchtest. Es gibt bei der IHK sogenannte Lehrberater, die sich meist recht gut auch mit solchen Sonderfällen auskennen, auch mit Konsequenzen einer Kündigung. Ruf mal bei deiner zuständigen IHK oder HWK an und bitte um einen Termin zur Beratung.
Ich würde da kündigen. .. ausserdem wärst du nicht alleine. Du würdest bestimmt finanzielle Unterstützung bekommen... und wenn das Kind gross genug ist, setzt du diese Ausbildung in einem anderen Betrieb fort.
Ohje Mein Beileid muss ja voll belastend sein für dich. Aber hast du niemand höheres an den du dich wenden kannst?
Ja, bei einer Eigenkündigung gibts 12 Wochen Sperre.
bitte nicht so schnell kündiigen:
rede zuerste mal mit den in der hwk lehrlingswart und mit dem vertauenslehrer deiner schule. auch die jugendberatungstellen könnten die helfen.