Bekomme ich Hilfe von der Stadt bei meinem Gehalt?

1 Antwort

Da kannst Du dich nur ans Jobcenter wenden und da einen ALG - 2 bzw.besser gesagt Hartz - lV Antrag stellen und auf einen normalen Blatt Papier schriftlich und formlos noch um die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum bitten.

Dazu kannst Du dann gleich ausführlich deinen wichtigen Grund für den Auszug unter 25 bei deinen Eltern erklären ab 18 bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres kannst Du dich noch ans Jugendamt wenden, die können dir noch hilfreich zur Seite stehen und ggf.ein Schreiben fürs Jobcenter erstellen, damit hättest Du dann auf jeden Fall bessere Chancen auf eine Bewilligung.

Normalerweise könntest Du zumindest theoretisch auch Wohngeld beantragen, aber dafür müsstest Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und müsstest über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Nach dem Auszug bei den Eltern stünde dir unter 25 auch dein Kindergeld zu, wenn Du von ihnen nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit min. 219 Euro bekommst.