Wenn man beim Nichtantreten einer Maßnahme, in der das Jobcenter einen schickt, eine Krankmeldung vorlegt, können die Leistungen dann gemindert werden?

7 Antworten

Nein, wenn du Krank geschrieben bist und eine Krankmeldung vorlegst dann wirst du nicht sanktioniert, sowas kann immer mal vorkommen, ist mir auch schon passiert als meine Kinder ihr Scharlach mit mir geteilt haben da konnte ich dann auch nicht zur Maßnahme.


Iknixverstehean 
Fragesteller
 06.01.2022, 15:07

und was könnte man als Widerspruch einlegen? ich hatte im Dezember meine Geldbörse verloren mit samt Leistungen, hatte einen Darlehensantrag gestellt und bekam nur Lebesmittelgutscheine, wollte eigentlich meine Kosten bezahlen, sprich Rechnung von der Jahresabbrechnung Strom + Strom Dez., Fitness kosten, Flat und Internet kosten, hatte extra dafür einen Darlehensantrag gestellt und bekam Lebensmittelgutscheine, ich konnte nichts bezahlen, es ist bisschen teurer geworden und muss im Januar alles zahlen + die Rechnungen vom Januar kommen ja auch noch hinzu, jetzt habe ich aber so wenig Geld da das Jobcenter auch einfach die rate von 43€ abzieht von meinen leistungen wegen den lebensmittelgutscheinen die ich auch gar nicht eingelöst habe, ich mich darum beschwert und das sie das ganze beheben um mir weitere finanzielle schwierigkeiten zu ersparen, die wussten ganz genau was da abgeht, ich meinte auch beim Darlehensantrag das ich das Geld benötige für Medikamente da mir der Stress grade etwas zuviel wurde und ich mich in medikamentöse behandlung begeben muss, die haben mich bei all dem ignoriert und Heute bekomme ich als Antwort einen gelben Brief über Jobcenter zugestellt das ich das an einer Maßnahme teilnehmen soll, wo ich jetzt grade erst anfange ein bisschen durchzuatmen und meine Medikamente mir gekauft habe, ich wegen diesen lächerlichen Witzfiguren im Amt die grade so mir druck machen nicht mal lust habe zum Arzt zu gehen und mir eine Krankschreibung austellen zu lassen, kann ich da nicht irgendwie einen widerspruch einlegen, ich seh das nicht ein das die soviel gerade von mir fordern in meiner schwierigen Zeit, ahja warum medikamentöse behandlung? weil ich sehr wahrscheinlich Long Covid auch habe und ich in ärztlicher untersuchung auch bin, muss ich eine krankmeldung vorlegen beim Amt oder genüge es wenn ich widerspruch einlege gegen das was man möchte von mir?

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HierIstEsDunkel  06.01.2022, 15:32
@Iknixverstehean

Nein, du musst schon eine Krankemeldung vorlegen, da bringt dir auch der Widerspruch nichts. Fakt ist du bist zur Mitwirkung verpflichtet, wenn du das aufgrund deiner Gesundheit nicht kannst musst du das belegen das hat nichts mit Druck machen oder dich Schikanieren zu tun, ist bei mir nicht anders da muss ich auch regelmäßig Krankmeldungen vorlegen und dann ist das ganze auch geklärt.

Was die verlorene Geldbörse betrifft, es ist nicht sonderlich schlau seinen gesamten Satz abzuheben und dann damit herum zu latschen, dürftest du ja nun selbst gemerkt haben, du kannst zwar einen Antrag stellen aber das heißt nicht das er dir auch gewährt werden muss, denn schlussendlich ist es eigenes Verschulden gewesen.

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Iknixverstehean 
Fragesteller
 06.01.2022, 17:46
@HierIstEsDunkel

Ja ich verstehe das aber das ding ist doch die gewähren auch nur nach lust und Laune, ich hatte vor 3 jahren den selben fall und da wae jemand aus der leistungsabteilung eine Sie die zuständig war, sie war so lieb und hat auch mich gleich angerufen bei meinem Anliegen und gefragt ob alles okay sei bei mir wie meine eigene Mutter hatte sie um mich gesorgt obwohl wir noch nie miteinander sprachen, die meinte so alles klar ich schicke dir weil es ein Notfall ist einen Barcode per mail zu das ich mir an der Kasse dann im Supermarkt auszahlen lassen kann das waren satte 300 Euro ohne wenn und aber, aber jetzt bin ich bei nem Bastard der mir oben drauf auch noch versucht mich in eine Maßnahme zu drängen, bekomme einfach einen telefontermin genau am 31.12.12 so obwohl noch nicht mal der Brief bei mir ankam das man mir bescheid gab, beim darlehensantrag im Dezember wollte der sämtliche Kontoauszüge und verlustenanzeigr und alles mögliche und gibt dann einfach lebensmittelgutscheine, worauf ich sofort Widerspruch eingelegt habe und sagte das sie das ganze beheben können da ich nicht vor habe sie einzulösen, auch habe ich 3x mal rückruf gebeten von der leistungsabteilung von diesem Herren der da zuständig ist, gar nicht erfolgt, jetzt lässt er sich Zeit der Welt und möchte mich einfach fallen sehen der Bastard

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GerdausBerlin  06.01.2022, 17:56
@Iknixverstehean

Iknixverstehean kommentierte:

"ich hatte im Dezember meine Geldbörse verloren mit samt Leistungen, hatte einen Darlehensantrag gestellt und bekam nur Lebesmittelgutscheine, wollte eigentlich meine Kosten bezahlen, sprich Rechnung von der Jahresabbrechnung Strom + Strom Dez., Fitness kosten, Flat und Internet kosten, hatte extra dafür einen Darlehensantrag gestellt und bekam Lebensmittelgutscheine, ich konnte nichts bezahlen,"

Es ist kein Wunder, dass man die falsche Lesistung erhält, wenn man im Anzrag nicht die Wahrheit schreibt:

Wer seinen Antrag auf § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen Absatz 1 damit begründet, dass er seine "Geldbörse verloren mit samt Leistungen", kriegt eben in der Regel nur Lebensmittelgutscheine, damit er A) nicht verhungert und B) nichts Schlimmes passiert, wenn er seine "Leistungen" schon wieder verliert - wie es auch häufiger vorkommt, vor allem in Verbindung mit Suchtproblematiken.

Zudem stellt sich die Frage, weshalb man seine Leistungen abhebt und in seine Geldbörse steckt, statt das Geld sofort zu überweisen für

Jahresabbrechnung Strom + Strom Dez., Fitness kosten, Flat und Internet kosten.
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Nein, wenn eine Krankmeldung rechtzeitig vorliegt, folgen keine Sanktionen.

SGB II Unterabschnitt 5 Sanktionen  § 31 Pflichtverletzungen sagt dazu:

"Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen."

Eine Krankheit kann "einen wichtigen Grund" darstellen, muss es aber nicht. Diabetes ist eine Krankheit, aber ob das "ein wichtiger Grund" ist für das "Nichtantreten einer Maßnahme" oder nicht,

darüber entscheidet im Streitfall am Ende ein angerufenes Sozialgericht,

Eine "Krankmeldung" ist kein Nachweis für eine Krankheit! Aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU, umgangssprachlich "Krankschreibung" genannt) kann ein Nachweis für eine Krankheit sein, muss es aber nicht.

Das Jobcenter akzeptiert eine AU zumeist, genauso wie meist auch der Arbeitgeber und die Krankenkasse,

aber das müssen sie nicht! Sie können auch verlangen, dass du auch noch zu einem anderen Arzt gehst als zu deinem lieben Onkel Doktor. Beispiele, die nicht nur für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern auch für Maßnahmen und Jobcenter gelten:

Trotz Vorlage eines Attests kann der Arbeitgeber in begründeten Fällen verlangen, dass der erkrankte Arbeitnehmer eine Bescheinigung des Amtsarztes vorlegen muss ( Quelle).

Oder hier:

Zum anderen wird eine Prüfung veranlasst, wenn seitens des Arbeitgebers oder der Krankenkasse Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.
In beiden Fällen wird der Medizinische Dienst mit einer sozialmedizinischen Stellungnahme beauftragt.

Eine solche Prüfung kann das Gutachten des Hausarztes (also dessen AU = "Krankschreibung") nun bestätigen, es aber auch zu einem anderen Ergebnis kommen - vor allem dann, wenn es sich bei der AU des lieben Onkel Doktor (und oft langjährigen Arztes der Familie handelt, wenn nicht gar um einen leiblichen Onkel ;-) um ein "Gefälligkeits-Gutachten" handelt.

Dann kann wiederum dem (Gegen-)Gutachten des Amtsarztes oder des MdK widersprochen werden, bis am Ende vielleicht ein angerufenes Sozialgericht entscheidet, welchem Gutachten inwieweit zu folgen ist.

Gruß aus Berlin, Gerd


HierIstEsDunkel  06.01.2022, 16:34

Wenn es richtig doll läuft geht es sogar ab zum Amtsarzt 😅

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GerdausBerlin  06.01.2022, 17:02
@HierIstEsDunkel

Diesen Aspekt habe ich gerade noch ergänzt um die Möglichkeiten von Widerspruch und Klage gegen ein Gegengutachten.

Klar sollte jedenfalls werden, dass Gutachten des eigenen behandelnden Arztes keineswegs in Stein gemeißelt sind - selbst wenn sich manche mit Fake-Gutachten lange um Vieles drücken können - so wenig wie ein Gegengutachten etwa des MdK.

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wenn du diese krankmeldung ordnungsgemäß und fristgemäß dem jobcenter bzw dem maßnahmeträger zukommen lässt, dich auch wie im arbeitsleben noch mal mündlich ab meldest, dann dürfte es keine leistungsminderung geben

Grundsätzlich Nein.