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Lass dich nicht verrückt machen. Artemisia annua kannst du haben so viel du willst.

Bei mir würde er sich extensiv ausbreiten, wenn ich ihm keine Grenzen zeigte.

Vermarktung von Kräutern unterliegt dem "Apothekergesetz" und strengen Auflagen. Für Eigegenbedarf und Verschenkungen gibt es keine Auflagen. Das trifft auf Brennesseln und Co. ebenso zu.

Freiwillig wollte ich keine 50 Pflanzen davon haben- zu hoch, zu viel Platz, zu viel Ausdehnung.

Für reichlichen Eigenbedarf und Beschenkung reichen 5 Pflanzen.

Ich bereite mir aus frischen Pflanzenteilen Tee zu, wenn ich mich kränklich fühle. Trockne auf Vorrat bis zur nächsten Ernte.

Der einjährige Beifuß ist im Gegensatz zum gemeinen, mehrjährigen, wilden Beifuß nicht allergieauslösend.

Für Eigenbedarf kannst Du anbauen wie Du willst, nur keinen Handel damit aufziehen. Der Witz an der Sache, der Beifuß wurde vor ein paar Jahren als sehr effektives Mittel gegen Malaria bekannt. Man darf sich überlegen, ob die "Gefährlichkeit" nicht bloß vorgeschoben ist, weil da jemand (Pharmaindustrie oder sogar China, das angeblich ein Patent darauf hält - politische Verstrickungen!) das Geschäft mit dem Heilkraut als Monopol betreiben will. Das sagt der Link übrigens auch deutlich, ganz unten im Artikel.