Auf dem Balkon ausgesperrt. Tür aufgebrochen (Mietwohnung)
Wir standen mit einigen Gästen auf unserem Balkon. Es handelt sich hierbei um ein Atrium, auf welches man nur durch unsere Balkon Tür gelangt. Das Atrium ist ansonsten ummauert. Die Balkontür ist eine schwere Glasschiebetür. Ein Gast hat diese zugeschoben, da es kalt draussen war. Bis hierhin alles kein Problem, doch fiel uns dann auf, dass wir im Atrium gefangen waren, da man die nun auf Kipp stehende Balkontür nicht mehr aufdrücken/schiben konnte, da diese eingerastet war. An der Außenseite ist KEIN Hebel/Klinke angebracht um die Tür zu öfnnen. Ein ziemlich beklemmendes Gefühl in seiner eigenen Wohnung ausgesperrt zu sein. Gott sein Dank hatte jemand ein Handy dabei, so dass wir einen Freund anrufen konnten, der dann unsere Wohnungstür aufbrach, da wir nicht auf einen Schlüsseldienst warten konnten, denn im Schlafzimmer lag ein kleines Baby und schlief und im Wohnzimmer waren Kerzen an.
Nun zur eigentlichen Frage, die sich uns mehrfach stellte. Ist es überhaupt erlaubt (Bauvorschriften, Branschutz etc), das man sich auf seinem Balkon/Atrium so aussperren kann, das man keine Möglichkeit mehr hat in din Wohung zu gelangen bzw. Hilfe zu holen, nur weil kein Griff/Klinke an der Außenseite ist, bzw. die Tür anscheinend nicht dafür vorgehsehen sit diese von außen aufzumachen.
Es geht jetzt natürlich darum, dass wir die Wohnungstür ersetzen lassen müssen, aber auch gerne deutlich machen möchtest, dass der alleinige Gruund war, dass man die Balkontür nicht mehr von außen aufbekommt.
Über ein paar Infos oder ratschläge würde ich mich freuen.
Grüße,