Bafög und Teilzeit Job?

1 Antwort

Solange Du noch bei den Eltern wohnst, unter 25 bist und Schüler, Azubi oder Stundent, darfst Du im Monat seit Juli 2023 bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto ohne Anrechnung auf deinen Bedarf verdienen.

Wenn Du aber noch gar nicht im Studium oder so bist, gilt meines Wissens nach nur eine Übergangszeit von bis zu 3 Monaten, wo diese Regelung auch gelten würde, also z.B.nach Ende der Schule bis zum Beginn der Ausbildung oder Studium, da würdest Du ja darüber liegen.

Dann gelten die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, da könntest Du derzeit max.einen Freibetrag von 348 Euro vom Nettoeinkommen abziehen, wenn das Bruttoeinkommen bei min. 1200 Euro liegen würde, bei weniger Bruttoeinkommen entsprechend weniger Freibetrag.

Müsstest dann entsprechend anteilig für Miete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber zahlen.