Autoversicherung 2 mall in mein Auto reingefahren?

3 Antworten

Wieso fragst du hier und nicht deinen Rechtsanwalt? Du hast doch hoffentlich einen?

Als Geschädigter hast du das Recht, dir einen eigenen Anwalt für Verkehrsrecht deiner Wahl zu nehmen und den muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

Ich kann auch nur ganz dringend dazu raten, das zu machen. Es ist inzwischen nämlich allgemein bekannt, dass die Versicherungen regelmäßig versuchen, Geschädigte hemmungslos über den Tisch zu ziehen, die sich keinen Anwalt nehmen und mit denen sie es machen können, weil sie keine Anhnung von den ganzen juristischen Fallstricken haben. Die Rechtslage ist teilweise so kompliziert, dass man als Laie zwangsläufig Fehler macht. Darauf wartet die Versicherung nur, um dir einen Strick daraus zu drehen und Forderungen nicht zu erfüllen, Einige haben sogar extra Leute, die die Fälle angucken und beurteilen, wie man die Geschädigten am besten bescheißen kann.

Dein Anwalt kann dir dann ganz genau sagen, welche Rechte du hast und dir alle deine Fragen beantworten. Er erledigt auch den gesamten Schriftverkehr für dich.

Vor allem fordert dein eigener RA auch alles das ein, was dir zusteht und was weder Gutachter noch Werkstatt und erst Recht nicht irgendeine Versicherung freiwillig fordert oder rausrückt. Und er schützt dich auch vor unberechtigten Forderungen der Versicherung.

Den größten Fehler, den Laien meistens machen, ist zu glauben, die ganze Sache telefonisch regeln zu können. Das fällt den meisten gewaltig auf die Füße, weil später irgendjemand das Gegenteil behauptet und man selber nichts zum Beweis des Gegenteil in der Hand hat. Ein Anruf bei der Versicherung und der Sachbearbeiter weiß, dass er mal wieder einen Naiven vor sich hat, mit dem er es machen kann.

Sorry, aber dass dich das Fahrzeug 2 mal gerammt hat, das ist schon sehr merküwrdig. da prüfen die Versicherunngen besonders akribisch. Du solltest sie mal vorsichtig daran erinnern, dass eine zeitnahe Bearbeitung auch zur Schandensminderung beiträgt.

Nicht nur du als Versicherungsnehmer hast die Pflicht zur Schadensminderung, sondern auch die Versiceurng selbst.

Lass dir wenigstens eine Reperaturfreigabe geben. d.h. die Werkstatt kann, wenn die Schäden alle dokumentiert sind das Fahrzeug reparieren. oder du darfst es verkaufen.

Ja ist es und ohne Beweise auch schwer, diesen Idiot ausfindig zu machen