Automangel, Rücktrittsrecht?

3 Antworten

Vermute mal das es sich hier um einen Gebrauchtwagen handelt. Ein Sprung in der Windschutzscheibe ist jetzt kein erheblicher Mangel. Weiß jetzt nicht ob das ein ausreichender Grund wäre um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können (da müsste man die Meinung eines Juristen einholen).

Da der Händler aber sowieso angeboten hat die defekte Scheibe auszutauschen, hat sich das Problem damit doch ohnehin erledigt. Wenn es ein seriöser Händler ist, ist ihm auch daran gelegen ein Vertrauensverhältnis zu seinen Kunden aufzubauen, damit sie entweder wiederkommen oder ihn zumindest weiterempfehlen können. Und das scheint bei dem Händler ja durchaus der Fall zu sein.


DerHans  01.03.2025, 11:47

Wenn bei der Abholung des Fahrzeugs ein Riss in der Windschutzscheibe festgestellt wird, ist das natürlich kein Grund, vom Vertrag zurück zu treten.Aber selbstverständlich ist der Händler dann zur Nachbessereng verpflichtet.

Natürlich muss er einen Schaden beheben, der auf seinem Grund oder auf dem Weg zur Zulassungsstelle passiert ist. Aber was fragst Du noch, wenn er die Scheibe sowieso erneuern lässt? Dann ists doch gut

Als gewerblicher Verkäufer ist er verpflichtet eine Gewährleistung auf das Fahrzeug zu gewähren. Da sich das Fahrzeug bis zur Übergabe auf dem Gelände des Verkäufers befunden hat, kann der Käufer nicht für den Riss in der Windschutzscheibe verantwortlich sein.