Auto nach Kauf Motorschaden?

2 Antworten

Bei Privatkauf hast Du so gut wie keine Chance irgendwas beim Verkäufer geltend zu machen.

Hast Du einen Kaufvertrag ?

Denn bei den meisten Kaufverträgen werden Mängel und Schäden bei Privatkauf ausgeschlossen.

Du müsstest den Verkäufer schon nachweisen, dass er vom Mangel wusste und es verschwiegen hat.

Die die Autowerkstatt glaubt, dass der Fehler schon lange da war und nicht erst seit drei Wochen 

Wurde im KV die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?

Wenn ja, dann müsstest Du beweisen, dass der Mangel wissentlich vom Verkäufer verschwiegen wurde.

Wenn nein, dann musst Du nur beweisen, dass der Mangel bei Übernahme bereits bestand.