Auto auf Freundin als Halter?
Ich möchte ein Auto kaufen und aus persönlichen Gründen als Halter einen Freund angeben der keine Erben hat, was passiert mit dem Auto wenn der Freund plötzlich stirbt.
4 Antworten
Da passiert gar nichts, weil du als Käufer auch der Eigentümer bist und dir das Auto gehört.
Vererben kann dein Freund nur Sachen, deren Eigentümer er selbst ist.
Dann gehört das Fahrzeug von Rechtswegen dem Staat, da dieser ja dann auch die Beerdigungskosten tragen muss
Natürlich gehört das Auto nicht dem Staat, sondern immer noch dem Fragesteller.
Ja, es sei Denn Du besitzt den Brief und die Eigentumsrechte...
Es geht ja nur um die Versicherung, dann ist das kein Problem...
Der Vertrag mit einer Versicherung ist noch kein Eigentumsnachweiß.
Sowas muss man dem Staat dann auch beweisen können, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt.
Übrigens bekommst Du dann auch nicht diese dann erfahrenen Prozente...
Es sollte so sein das Kaufvertrag auf mich, Halter mein Freund und Versicherung wieder ich. Brief und Schein bei mir.
Ähhh, Halter = Versicherungsnehmer oder Eigentümer., dann läuft das genau so wie ich sage. Der Brief und Schein sind, dann auf ihn und damit hast Du dann im Extremfall ganz schlechte Karten. Das Auto gehört dann wirklich ihm und Du hast nur einen Kaufvertrag, der überhaupt nichts mehr bedeutet.
Er könnte z.B. behaupten, dass Du es ihm geschenkt hattest und Du kannst das nicht nachweisen.
Ich habe null Ideen, warum nicht alles auf dich läuft, außer Du hast dermaßen viele Schufaeinträge und Pfändungskonto, dass sie Dir das Auto gleich einziehen würden...
Er könnte ja nichts mehr behaupten, Tote reden nicht.
Ich habe Dir schon mal geschrieben, dass das Eigentum dann auf den Staat übergeht...
Warum auf jemanden zulassen, der sowieso die nächsten Wochen oder Monate abnippelt? Irgendwie wird mir das langsam etwas zu wirr und ich bin raus
Okay dann bist du raus, aber ich weiss nicht wo du gelesen hast das er in den nächsten Wochen abnippelt. Der Grund ist ein Scheidungskrieg.
Ok, jetzt kommt das eigentliche Problem zum Vorschein...
Hier gilt allerdings, wenn Du dieses Fahrzeug nach Beginn dieses "Scheidungskriegs" gekauft hattest, dann gehört dieses nicht mehr zum finanziellem Teil der Scheidung, welche ja schon am laufen ist.
Hast Du dir das Fahrzeug vorher gekauft, dann würde ich das auch so machen und es deinem Freund quasi schenken. Anders geht das nicht.
Dazu musst Du deinem Freund allerdings 100% vertrauen, damit ihr das Ganze wieder rückgängig macht, wenn die Scheidungssache ausgestanden ist...
Du bist Eigentuermer, egal, wer Versicherungsnehmer oder Halter ist. Das Auto bleibt Dein Eigentum. Das Fahrzeug kann auf den Namen Deines Freundes mit Vollmacht des Versicherungsnehmers angemeldet werden.
Hin oder her, das solltest du schriftlich genau fixieren.
Auch wenn der Kaufvertrag auf mich läuft?