Außerordentliche Kündigung bei Gas-Netzgelderhöhng?

4 Antworten

Eine außerordentliche Kündigung steht Dir nur bei einer Erhöhung des Arbeitspreises zu.

Insofern macht sie keinen Sinn - und wird auch nicht akzeptiert werden - wenn nur das Netzentgelt erhöht wird.

Dieser Aufschlag wäre auch bei einem anderen Anbieter in gleicher Höhe zu bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Was willst Du damit erreichen? Zu einem anderen Anbieter wechseln, der das gleiche Netz nutzt und somit die gleichen Netzgebühren erhebt?

Hast Du schon mal berechnet, wie viel Cent pro kwh Dein Gas teurer wird?


ocramelocin 
Beitragsersteller
 24.10.2024, 12:49

Noch ist ja nicht klar um wieviel genau es erhöht wird.

Wenn du weniger zahlen willst, dann musst du umziehen. 😁 In eine große Stadt im Westen/Süden des Landes, denn da sind die Netzentgelte am günstigsten.

Wenn du an deinem Wohnort bleiben möchtest, dann bringt dir ein Wechsel nichts. Zumal dies 1. kein Grund für eine Sonderkündigung ist und 2. dein Versorger dich darüber nicht mal informieren muss. Das Ergebnis siehst du erst auf der Jahresrechnung. Selbst ein Wechsel bringt dir nichts, da 1. die Netzentgelte regional festgelegt sind und 2. auch eine Preisgarantie nicht greift, da es nur noch eine eingeschränkte Preisgarantie gibt, in der Steuern etc. nicht mit reinzählen.

Daher hast du weder das Recht einer Sonderkündigung noch würde es sich lohnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ocramelocin 
Beitragsersteller
 25.10.2024, 23:05

Vielen Dank für Die ausführliche Antwort!

Für Netzentgelte ist nicht der Lieferant verantwortlich.

Die Erhöhung der Netzentgelte ist politisch gewollt, verursacht durch die Verkürzung der Abschreibungsdauer des Anlagenbestandes.

Wir bekommen, was wir wählen.