Ausleihen von Lehrlingen (Schweiz)?

3 Antworten

Salue

Lehrlinge rentieren nicht, zumindest in den ersten Lehrjahren. So kann ein Lehrling kaum "ausgemietet" werden.

Hingegen ist es durchaus möglich, dass wenn der Lehrbetrieb bestimmte Arbeiten die zum Lehrberuf gehören, nicht ausführt, er den Lehrling für einige Zeit in einen befreundeten Betrieb abgibt, sodass dieser auch diesen Teil des Berufsbildes kennenlernt.

Die ist im Interesse des Lehrlings.

Tellensohn

Lernende müssen durch eine Ausbildende Person betreut werden. daher meines Erachtens: nein.

arbeitnehmer überlassung ! nur du hast keine lust ! da hängt der haken !

für lehrlinge oft von vorteil = man lernt endlich mal andere unmstände zu beherrschen ! sei dankbar !