Ausgeben als Unternehmer strafbar?
Guten Tag, meine Frage bezieht sich auf den Kauf eines Gastronomie-Gerätes auf einer bekannten Seite für Gastrobedarf. Ich bin kein Unternehmer. Doch um die Bestellung abschließen zu können muss man nach bgb14 bestätigen Unternehmer zu sein. Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich das wohlwissend unwahr bestätige oder entfallen mir lediglich die Verbraucherrechte des Verbrauchsgüterkaufs ?
4 Antworten
Ich sehe da keinen Straftatbestand als erfüllt.
Das ist rein zivilrechtlich. Wenn du vorgibst, Unternehmer zu sein, kannst du dich anschließend nicht auf die Rechte aus einem Verbrauchsgüterkauf berufen.
Es ist so, dass man bei diesem Händler auch als Privatperson bestellen darf. Jedoch kann dies nicht über den Onlineshop, sondern muss per E-Mail passieren. Ich muss also gar keine Falschaussage tätigen 😅
Du wirst dann eh nicht bestellen können, weil Du meist deine Steuernummer angeben bzw. Deinen Gewerbeschein vorlegen musst oder so etwas in der Art.
Tatsächlich muss man das da nicht 😉 Deshalb Frage ich, was mir rechtlich passieren kann!? Für den Anbieter entsteht kein wirtschaftlicher Schäden. Lediglich ich verliere meine Verbraucherschutzrechte 😉
Ich würde dort einfach mal anrufen. Sie sind ja auch daran interessiert, Ihre Ware zu verkaufen.
Natürlich darf er auch an Endverbraucher verkaufen, dann muss er eben alles was ein Endverbraucher mitsich bringt auch einhalten.
Tatsächlich ist es am Telefon nicht gänzlich ausgeschlossen. Ich erhalte einen Rückruf bzgl. meiner Anfrage.
Ein Großhändler, der nur an Gewerbetreibende verkauft, wird sich hüten, im Einzelfall an einen Endverbraucher zu verkaufen.